Geblitzt auf der BAB 9, Schleiz, München-Berlin, bei km 224.5- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle der Thüringer Polizei in Artern wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h vor? Dann lohnt es sich, einen erfahrenen Verteidiger zu beauftragen. Denn gemessen wird hier mit dem fehlerträchtigen Lasermessgerät vom Typ PoliScan Speed. Dessen Schwachstellen und Fehlerquellen wurden in zahlreichen Gerichtsverfahren und Testreihen nachgewiesen.

Dieser Blitzertyp sendet ununterbrochen Laserimpulse aus, welche die Autobahn auf einer Länge von 75 Metern abtasten. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese und senden sie zu dem Messgerät zurück. Die dadurch ermöglichte Weg- Zeit- Messung hat die gefahrene Geschwindigkeit als Ergebnis.

Ein charakteristischer Messfehler ist eine durch die Länge der Messstrecke verursachte Impulsauffächerung, die zu einer Verzerrung der Messdaten führt. Schon allein dieser Serienfehler führt dazu, dass bei etwa der Hälfte aller Messungen falsche Geschwindigkeiten angezeigt werden. Ist der Messsensor nicht exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert, werden immer überhöhte Geschwindigkeiten angezeigt. Besonders bei Kolonenfahrten und Überholmanövern treten Schwierigkeiten bei der Zuordnung auf. In diesen Fällen ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug geblitzt wurde. Findet sich in der Akte kein zertifizierter Nachweis, dass die Messbeamten an diesem Gerätetyp geschult wurden, darf die Messung nicht verwertet werden. Dies gilt auch, wenn die Geräteeichung erloschen oder aus einem anderen Grund ungültig ist. Zumindest wird dann ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch sehr viele andere Fehler werden bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der konkreten Messung  nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen und zwar pro Jahr in etwa 1000 Verfahren, von denen er überdurchschnittlich viele zur Einstellung bringt. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über   Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Foto(s): andreas junge

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