Geblitzt auf der BAB 24, km 234,5 in Fahrtrichtung Hamburg- Bußgeld vermeiden!

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Die Messstelle an Kilometer 234,5 befindet sich auf Höhe der Ausfahrt Kremmen. 

Rechtsanwalt Andreas Junge erklärt in diesem Artikel die Erfolgsaussichten eines Einspruchs gegen den drohenden Bußgeldbescheid. Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Das Ordnungswidrigkeitenrecht liegt an der Schnittstelle zwischen Verkehrs- und Strafrecht. Rechtsanwalt Andreas Junge hat daher das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Er hat eine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus.

Schon vor dem Dreieck Havelland ist wegen Straßenschäden auf der zweispurigen BAB 10 eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h angeordnet. Im Dreieck selbst weitet sich die Autobahn in Richtung BAB 24 auf drei Spuren wieder auf, aufgrund potentieller Spurwechsler bleibt jedoch die Beschränkung auf 120 km/h bestehen. Etwa 500 Meter vor dem Blitzer, die Zufahrt von der BAB 10 aus Richtung Potsdam ist bereits vorbei wird die Höchstgeschwindigkeit aufgrund der Verengung auf zwei Spuren auf 100 km/h reduziert. 

Das zuständige Amtsgericht Nauen hält die beidseitige Beschilderung als Hinweis ausreichend, aber die Voraussetzungen für ein Augenblicksversagen werden großzügig bejaht.

Der eigentliche Garant für den Erfolg Ihres Einspruchs sind hier aber die Schwächen des verwendeten Einseitensensors ESO ES 3.0 oder seines fast baugleichen Nachfolgers ESO ES 8.0.

Dieser Blitzer ist mit einem Sensorkopf ausgestattet, auf dem sich fünf Helligkeitssensoren befinden. Die beiden äußeren und der mittlere registrieren die Helligkeitsunterschiede, die durch das heranfahrende Auto verursacht werden. Die beiden anderen messen die jeweilige Entfernung zum Messgerät. Dadurch kann die Zeit bestimmt werden, die für die zuvor eingegebene Messstrecke benötigt wird. Mittels dieser Daten kann die Geschwindigkeit berechnet werden. Ist der eingegebene Grenzwert überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Diese Messmethode führt aber dazu, dass direkte Sonneneinstrahlung auf das Gerät oder einfache Lichtreflexe (Schatten des Fahrzeugs selbst oder vorbeifahrender KfZ) das Messergebnis zu Lasten des Betroffenen verfälschen können.

Auch moderne LED-Schweinwerfer können in der Dämmerung oder der Nacht die Ergebnisse verzerren.

Es geschehen Zuordnungsprobleme bei Überholmanövern, Kolonnenfahrten oder ähnlichen Verkehrssituationen.  Dann ist nicht eindeutig feststellbar, ob tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde.

Nicht selten ist die Ausrichtung des Messgerätes nicht nach den Vorgaben des Herstellers geschehen. In diesen Fällen kann die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein.

Ist die Eichung des Gerätes abgelaufen, so ist die gesamte Messreihe zu annullieren. Diese und andere Fehler können bei einer Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für jeden Messvorgang ein  Sachverständigengutachten von einem der angesehensten Messspezialisten Brandenburgs ein. Dieser ist weder auf die Gunst der Gerichte noch auf die Beauftragung durch Rechtsschutzversicherungen angewiesen ist - nur so ist gewährleistet, dass der Sachverständige alle nötigen Schritte einleitet und gefundene Fehler deutlich aufzeigt. Dessen  technisches Gutachten benennt die gefundenen Fehler und begründet deren negative Auswirkung auf das angezeigte Messergebnis. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen werden kann. Als Ergebnis erfolgt ein Freispruch oder zumindest die Einstellung des Verfahrens.Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt alle Kosten des Verfahrens, einschließlich des Gutachtes.

Senden Sie einfach eine E-mail mit Ihren Fragen oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung ist kostenfrei. Eine unverzügliche Kontaktaufnahme ist über 01792346907 und die üblichen Messengerdienste möglich.


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