Geblitzt im LK Ludwigslust-Parchim, A 24, km 89,502, Ri. Berlin- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Ihnen wird vorgeworfen, Sie hätten hier den erforderlichen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten oder die zulässige Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten?

Dann kann der drohende Bußgeldbescheid teuer und sehr unangenehm werden.

Hinsichtlich des nicht eingehaltenen Abstands bewegen sich die Bußgelder meist in dem moderaten Rahmen von 25 bis 30 €. 

Bei Geschwindigkeitsverstößen sind bei 21 km/h zuviel schon 70 € und ein Punkt möglich, bei 26 km/h sind es schon  ein Punkt, 80 € sowie ein Monat Fahrverbot. Dieses erhöht sich jeweils bei den nächsten 5 km/h. Für Fahranfänger in der Probezeit und Wiederholungstäter kann dieses noch extra erhöht werden. Doch soweit muss es nicht kommen.

Die Schwachpunkte des hier verwendeten Messsystems VKS sind mit Hilfe eines erfahrenen Verteidigers ein sicherer Schutz vor dem drohenden Bußgeld, Punkten oder Fahrverbot.

Dieses funktioniert folgendermaßen. Eine Selektionskamera registriert als "elektronisches Auge " die Über- bzw. Unterschreitung der eingegebenen Geschwindigkeits- und Abstandsparameter. Dieses geschieht mittels eines elektronischen Rasters anhand einer Weg- Zeit- Berechnung. Wird ein Verdachtsfalls registriert wird eine Videoaufzeichnung ausgelöst.

Aber schon dieses verstößt gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, da allein dieser berechnete Verdachtsfall nicht ausreicht, jemanden gegen dessen Willen zu filmen. 

Oft haben die durch den Verkehr ausgelösten Erschütterungen zu einer leichten Verschiebung der installierten Kamera geführt, was zu einem anderen Winkel und somit erhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt. In der Praxis kann dieses durch die Auswertung der Messprotokolle nachgewiesen werden.

Zum Nachweis des behaupteten Verstoßes muss durch die Bußgeldstelle  immer die für den Betroffenen günstigste Position des Fahrzeugs als Ausgangspunkt genutzt werden. Auf dieses Erfordernis  achten die Messbeamten nicht immer.

Gerade bei dieser Messstelle werden die Wartungsintervalle nicht immer eingehalten und als praktische Folge ist die gesetzlich geforderte Eichung abgelaufen. Dann ist die gesamte Messreihe zu annullieren und der Betroffene freizusprechen.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Durchsicht Ihrer Messprotokolle und Rohmessdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Er arbeitet hier mit einem unabhängigen Ingenieurbüro zusammen, welches weder auf die Gunst der Gerichte noch auf die Beauftragung durch Rechtsschutzversicherungen angewiesen ist - nur so ist gewährleistet, dass der Sachverständige alle nötigen Schritte einleitet und gefundene Fehler deutlich aufzeigt. 

Das  technische Gutachten listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Geschwindigkeitswerte. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der konkreten Messung  nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.


Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Er hat sein Büro in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.  

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über    Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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