Geblitzt in 0512 Schelploh, B 191, Höhe Abschnitt 100, Station 3350, FR Weyhausen- Rat vom Fachanwalt!

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Bußgeldstelle des Landkreises Celle wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 60 km/h vor? Dann können die Folgen teuer werden und auch ein Fahrverbot nach sich ziehen. Aber zum Glück für die Betroffenen ist hier ein Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed aufgebaut. Dessen gerichtsbekannten Schwächen sind die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Das Messprinzip ist einfach erklärt. Auf einer Entfernung von 75 Metern tasten die Lasersignale die Fahrbahn im rechten Winkel ab. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese und senden sie zum Blitzer zurück. Die dadurch mögliche Weg- Zeit- Geschwindigkeit hat die gefahrene Geschwindigkeit als Ergebnis.

Aber gerade die Länge der Messstrecke führt zu einer Signalaufweitung und damit auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlimpulse. Die deswegen fehlerhafte Geschwindigkeitsberechnung ist die Ursache, dass auf mindestens jedem zweiten Bescheid falsche Geschwindigkeiten angezeigt werden. Gleichfalls wird häufig der Messwinkel nicht exakt genug eingestellt. Die Folge sind dann immer zu hohe Geschwindigkeitswerte. Das Gerät erfasst oft mehrere Fahrzeuge gleichzeitig. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, bei welchem die behauptete Geschwindigkeit gemessen wurde. Ist die Geräteeichung abgelaufen, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von 20 % gewährt.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Durchsicht Ihrer Messdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der konkreten Messung  nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen und zwar pro Jahr etwa 1000 Verfahren, von denen er überdurchschnittlich viele zur Einstellung bringt. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat sein Büro in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. 

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über    Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Foto(s): andreas junge

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema