Geblitzt in 24941 Flensburg, Osttangente-Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle Flensburg wirft Ihnen vor, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 70 km/h überschritten?

Dann stehen die Chancen sehr gut, dass der drohende Bußgeldbescheid abgewehrt werden kann.

Denn geblitzt wird hier mit einem Lichtschrankenmessgerät. Dessen Fehlerquellen sind die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Die Funktionsweise des Geräts ist einfach erklärt. Die Messzeit, die der Geschwindigkeitsberechnung zu Grunde liegt, wird mittels zweier Quarzuhren ermittelt. Die Messzeit knüpft an Unterbrechungen der Lichtschranke an und damit an einen Wegfall des in den Fotoelementen des Empfängerteils durch Eintreffen des Infrarotlichtes erzeugten Stroms.

Dafür müssen aber die Strahlen der Lichtschranke genau senkrecht zur Fahrtrichtung verlaufen. Hier geschehen sehr oft Fehler bei der Justierung, was automatisch zu hohe Geschwindigkeitsangaben zur Folge hat.

Bei der Inbetriebnahme des Gerätes müssen zahlreiche Tests durchgeführt werden. Häufig sind diese nicht ausreichend dokumentiert, was zu einer Unverwertbarkeit der Messung führt.

Zuordnungsschwierigkeiten können auftreten, wenn mehrere Fahrzeuge kurz hintereinander den Messbereich passieren.

Bei besonders herausragenden Fahrzeugteilen kann es zu Abtastfehlern und damit einer Verfälschung der Geschwindigkeitsberechnung  kommen.

Nicht selten werden bei der Auswertung Fehleranzeigen ignoriert, obwohl diese damit die Ungenauigkeit der Berechnung bezeugen.

Sollte die Eichung des Blitzers abgelaufen sein, wird die gesamte Messreihe annulliert oder zumindest ein sehr hoher Toleranzbereich gewährt. Letzteres kann bei Entscheidung, ob das Verfahren eingestellt wird, von entscheidender Bedeutung sein.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Messakte gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Dieses listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Geschwindigkeitswerte. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Er verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Diese hat Büros in Kiel und Berlin sowie eine Zweigstelle in Cottbus. Die örtliche Entfernung ist aber kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung. Im Gegenteil, bisher wurden alle Verfahren vor dem hier zuständigen Amtsgericht Flensburg ohne Fahrverbot und Punkte beendet.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): Andreas Junge

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