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Punkte in Flensburg: Nach welchem Zeitraum verfallen sie und wann beginnt die Frist?

  • 5 Minuten Lesezeit
Punkte in Flensburg: Nach welchem Zeitraum verfallen sie und wann beginnt die Frist?

In der sogenannten Verkehrssünderkartei werden in Flensburg Punkte eingetragen, die aufgrund von Verkehrsverstößen angeordnet werden. Punkte können wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr oder wegen einer Straftat im Straßenverkehr verhängt werden.

Seit der Punktereform im Jahr 2014 besteht oftmals Unsicherheit über den Verfall der Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die Fristen und relevanten Zeitpunkte für Verfall und Verjährung der Punkte in Flensburg.

Punktereform in Flensburg: Statt 18 nur noch 8 Punkte

Neuer Name für die Verkehrssünderkartei: Mit der Punktereform im Jahr 2014 wurde das damalige Verkehrszentralregister vom heutigen Fahreignungsregister (FAER) abgelöst. Das gesamte Punktesystem in Flensburg wurde grundlegend reformiert. Statt ab 18 Punkten nach dem alten System wird die Fahrerlaubnis nun ab 8 Punkten entzogen (sogenannter Führerscheinentzug). Wem die Fahrerlaubnis entzogen wird, der muss die Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei der Führerscheinbehörde beantragen. Die Vorlage eines aktuellen Sehtests und die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs sind für den Antrag Pflicht. In vielen Fällen wird zudem eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) verlangt. 

Ein Verkehrsverstoß wird nach dem neuen System mit 1 Punkt, 2 Punkten oder 3 Punkten bestraft. Wie viele Punkte der Betroffene erhält, entscheidet sich nach der Schwere des Verstoßes und ist im Bußgeldkatalog geregelt. Der Bußgeldkatalog wurde Ende des Jahres 2021 aktualisiert und in vielen Delikten verschärft. 

Beispiele: 

  • Wer außerorts einen Geschwindigkeitsverstoß von 21 bis 25 km/h begeht, muss in der Regel 100 EUR Strafe bezahlen und bekommt 1 Punkt in Flensburg. 

  • Wer außerorts einen Geschwindigkeitsverstoß von 41 bis 50 km/h begeht, muss in der Regel bereits 320 EUR Strafe bezahlen, bekommt 2 Punkte in Flensburg und zusätzlich ein Fahrverbot von 1 Monat. 

  • Wer im Straßenverkehr eine Straftat begeht, die die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge hat, z. B. wer mit über 1,1 Promille Auto fährt und einen Unfall baut, muss mit der Verhängung einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe rechnen, die Fahrerlaubnis wird entzogen und 3 Punkte gehen auf das Punktekonto in Flensburg. 

Bleibt es lediglich bei einer Verwarnung, d. h., bei einem Verwarnungsgeld unter 55 Euro, fallen keine Punkte an. Ab einem Bußgeld von 60 Euro oder mehr gehen Punkte auf das Konto in Flensburg.

Einstufung der Punktestände

  • Wer 1–3 Punkte in Flensburg auf dem Konto hat, gilt als vorgemerkt.  

  • Wer 4–5 Punkte hat, erhält eine Ermahnung.  

  • Bei 6–7 Punkten folgt eine Verwarnung. 

  • Ab 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. 

Wird die Fahrerlaubnis entzogen, darf sie frühestens nach einer Wartezeit von sechs Monaten neu beantragt werden. Dabei muss ein aktueller Sehtest und die Bescheinigung über einen absolvierten Erste-Hilfe-Kurs vorgelegt werden. In vielen Fällen ordnet die Führerscheinbehörde anschließend eine MPU an.  

Tipp: Lassen Sie sich von einem Anwalt für Verkehrsrecht oder Strafrecht beraten bzw. vertreten, bevor die Fahrerlaubnis entzogen wird. 

Punkteabbau mit einem Fahreignungsseminar möglich

Das Gesetz sieht in bestimmten Fällen die Möglichkeit vor, Punkte vor ihrem Verfall abzubauen. Dafür muss an einem Fahreignungsseminar teilgenommen und die Teilnahmebescheinigung der Führerscheinbehörde vorgelegt werden. 

Wer freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnimmt, kann einen Punkt abgezogen bekommen. Die Möglichkeit, einen Punkt abzubauen, besteht nur bei einem Punktestand von 1 Punkt bis 5 Punkten. Der Punkteabbau mittels eines Abbauseminars ist jedoch innerhalb von fünf Jahren nur einmal möglich.

Wer 6 oder 7 Punkte auf seinem Konto hat, kann keine Punkte mehr abbauen! In diesem Fall sind die Tilgungsfristen, d. h., der Verfall der Punkte in Flensburg, abzuwarten.

Wann verfallen Punkte in Flensburg?

Die gesammelten Punkte bleiben nicht für immer im Fahreignungsregister eingetragen. Nach Ablauf einer bestimmten Zeitspanne verfallen die Punkte. Die Regelung findet sich in § 29 Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Für die Verjährung der Punkte in Flensburg gelten nach dem Gesetz seit dem Jahr 2014 folgende Tilgungsfristen: 

  • Ahndung mit 1 Punkt: Verfall nach 2,5 Jahren 

  • Ahndung mit 2 Punkten: Verfall nach 5 Jahren 

  • Ahndung mit 3 Punkten: Verfall nach 10 Jahren 

Nach Ablauf der Tilgungsfrist werden die Punkte grundsätzlich gelöscht.

Verjährung der Punkte in Flensburg: Jeder Punkt verfällt für sich!

Jeder Punkt verfällt für sich allein: Anders als vor der Reform verfallen die Punkte in Flensburg nach dem heutigen System unabhängig von anderen Punkten. Früher war es so, dass sich die Tilgungsfrist verlängert hat, wenn man innerhalb der Tilgungsfrist neue Punkte bekommen hat, d. h., neue Verkehrsverstöße begangen hat.  

Dies ist nun anders: Jeder Punkt verfällt für sich, unabhängig davon, ob während der Tilgungsfrist weitere Punkte auf das Konto hinzugekommen sind.  

Beispiel: 

Eine Person begeht am 10.01.2022 eine Geschwindigkeitsüberschreitung. Für den Verkehrsverstoß fallen laut Bußgeldkatalog 80 Euro Bußgeld und ein Punkt an. Ein Bußgeldbescheid wird erlassen, dieser wird am 01.05.2022 rechtskräftig. Dieser Punkt verfällt 2,5 Jahre nach Rechtskraft dieser Entscheidung, d. h., am 01.11.2024. 

Dieselbe Person begeht am 11.01.2022, d. h., einen Tag nach der ersten Tat, eine weitere Ordnungswidrigkeit, die auch mit einem Punkt geahndet wird. Der Bußgeldbescheid der zweiten Tat wird am 10.05.2022 rechtskräftig. Dieser Punkt verfällt ebenso und unabhängig von dem anderen Punkt nach 2,5 Jahren, d. h. am 10.11.2024.

Verjährung der Punkte in Flensburg: Fristbeginn

Der Grundsatz ist, dass die Tilgungsfrist mit Rechtskraft der Entscheidung beginnt. Das bedeutet, dass der maßgebliche Zeitpunkt für den Beginn der 2,5 Jahre, der 5 Jahre oder der 10 Jahre für den Verfall der Punkte nicht die Begehung der Tat ist, sondern die Rechtskraft der Entscheidung. Als Beispiel kann die Rechtskraft des Bußgeldbescheids genannt werden. 

Wer z. B. einen Geschwindigkeitsverstoß begeht, erhält im Anschluss einen Bußgeldbescheid. Wird gegen diesen kein Einspruch eingelegt, wird der Bußgeldbescheid 2 Wochen nach Zustellung rechtskräftig. Der Tag, an dem der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird, ist somit für den Beginn der Verfallsfrist ausschlaggebend. 

Die Frist der Verjährung der Punkte beginnt 

  • bei strafgerichtlichen Verurteilungen und bei Strafbefehlen mit dem Tag der Rechtskraft. 

  • bei gerichtlichen und verwaltungsbehördlichen Bußgeldentscheidungen sowie bei anderen Verwaltungsentscheidungen mit dem Tag der Rechtskraft.  

  • bei Aufbauseminaren, verkehrspsychologischen Beratungen und Fahreignungsseminaren mit dem Tag der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung. 

Tipp: Lassen Sie sich bezüglich der Fristen für den Verfall Ihrer Punkte von einem Anwalt für Verkehrsrecht oder Strafrecht beraten.

Wie viele Punkte in Flensburg habe ich?

Wer wissen will, wie sein Punktekonto in Flensburg aussieht, kann kostenlos einen offiziellen Auszug aus dem Fahreignungsregister (Verkehrssünderkartei) beantragen.

Foto(s): ©Fotolia/benjaminnolte

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