Geblitzt in Flensburg, Ballastbrücke ggü. Nr. 22 Marien Cafe- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Wenn Sie an dieser Messstelle vom Blitzer erfasst wurden, sind die Chancen sehr gut, das drohende Bußgeld, Punkte und Fahrverbot zu vermeiden.

Denn aufgestellt ist hier ein Lasermessgerät des Typs PoliscanSpeed. Dieses wird seit seiner ersten Anwendung  massiv wegen seiner Fehleranfälligkeit von den Fachgerichten kritisiert. Zwar wurde deswegen zwischenzeitlich schon die gesamte Software ausgetauscht, alle seither durchgeführten Testreihen haben aber gezeigt, dass die charakteristischen Schwächen bei der Messwertbestimmung immer noch bestehen.

Diese erfolgt durch das Aussenden von Laserimpulsen, welche von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Gerät zurückgesandt werden. Mittels der hierdurch gewonnenen Werte kann die Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke bestimmt und letztendlich die Geschwindigkeit berechnet werden. Sobald der eingegebene Grenzwert überschritten ist, erfolgt ein Auslösen der Kamera.

Auf der Messstrecke kommt zu einer Ausweitung der ausgesandten Strahlen. Diese führt aber bei etwa der Hälfte aller Messvorgängen zu verzerrten Rückstrahlsignalen und damit zu einer fehlerhaften Datenverarbeitung. Die Folge ist eine Geschwindigkeitsangabe, die mit der tatsächlich gefahrenen nicht übereinstimmt. Möglicherweise ist dieser Serienfehler auch bei Ihrer Messung aufgetreten.

Gleichfalls wird sehr oft die Einstellung des Scanwinkels nicht mehr der nötigen Genauigkeit durchgeführt. Jedoch führt schon die Abweichung um ein Grad automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Der Blitzer generiert aus dem Originaldatensatz Ihrer Messung ein Messfoto im Format .jpg. Während der Umwandlung des Originaldatensatzes in das Format .jpg wird automatisch eine sogenannte xml-Datei erstellt, welche die Informationen zu Positions- und Zeitangaben Ihres Fahrzeugs während der Messung enthält.

Werden die in der xml-Datei enthaltenen Positions- und Zeitangaben rechnerisch ins Verhältnis gesetzt und mit  dem vorgeworfenen Geschwindigkeitswert verglichen, ist die Chance sehr groß, eine Differenz zu Ihren Gunsten festzustellen.

Bekannt sind die Zuordnungschwierigkeiten des Geräts. Insbesondere bei Kolonnenfahrten und Überholvorgängen ist sehr oft nicht nachweisbar, dass die benannte Geschwindigkeit tatsächlich bei dem abgebildeten Fahrzeug gemessen wurde.

Der Hersteller fordert in seiner Gebrauchsanleitung ausdrücklich eine Schulung der Messbeamten an dem Gerät. Findet sich in der Messakte kein entsprechendes Zertifikat, ist die Messung nicht ordnungsgemäß durchgeführt.

Nicht selten ist die Eichung des Blitzers abgelaufen. Dann ist die gesamte Messreihe zu annullieren und der Betroffene freizusprechen.

Dies ist nur eine kleine Auswahl der möglichen Fehler, die bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden können.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. Er beauftragt ein anerkanntes  Ingenieurbüro, welches von staatlichen Aufträgen unabhängig ist. So ist gewährleistet, dass nur Ihre Interessen vertreten werden.  

In dem Gutachten werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten begründet.

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren. Fast alle Verfahren enden mit einer Einstellung oder erheblich niedrigeren Strafe. Die Kanzlei hat Standorte in Berlin, Kiel und Cottbus. Die örtliche Entfernung nicht entgegen. Im Gegenteil, alle Verfahren vor dem Amtsgericht Flensburg wurden bisher eingestellt.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.  

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 und den üblichen Messengerdienste möglich.

Foto(s): Andreas junge

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