Geblitzt in Flensburg- Harrislee, Wassersleben- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

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Die Bußgeldstelle der Stadt Flensburg wirft Ihnen vor, Sie hätten hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften überschritten?

Dann kann der drohende Bußgeldbescheid empfindliche Strafen aussprechen. Bei über 20 km/h zuviel droht ein Punkt und ab 31 km/h ein Monat Fahrverbot, für Wiederholungstäter ist dies schon ab 26 km/h möglich (Stand 9/21). Fahranfänger müssen mit der zwangsweisen Teilnahme an einem Aufbauseminar und der Verlängerung der Probezeit rechnen. 

Dies läßt sich aber mit der Beauftragung eines erfahrenen Verteidigers vermeiden.

Gemessen wird hier mit dem Standardblitzer, nämlich einem Lasermessgerät vom Typ PoliscanSpeed. Dessen zahlreiche Schwachpunkte wurden in zahllosen Testreihen nachgewiesen.

Die Bestimmung der Geschwindigkeit erfolgt durch das Ausstrahlen von Laserimpulsen. Diese werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Messgerät zurückgesandt. Die hieraus gewonnen Daten ermöglichen eine Bestimmung der Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke und damit die Berechnung der Geschwindigkeit. 

Allerdings führt die auftretende Strahlenaufweitung bei ca. 50 % aller Messungen zu einer fehlerhaften Datenverarbeitung und damit fehlerhaften Geschwindigkeitsberechnung. Wird dieses festgestellt, wird entweder das Verfahren eingestellt oder ein so hoher Toleranzbereich gewährt, dass meist nur eine symbolische Summe zu zahlen ist.

Schon beim Aufbau des Gerätes kommt es sehr häufig zu einer fehlerhaften Justierung. Dann ist der Scanwinkel nicht richtig eingestellt, was automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt. Dann ist ebenfalls ein sehr hoher Toleranzbereich zu gewähren.

Dieser Blitzer hat Zuordnungsschwierigkeiten, besonders bei Kolonnenfahrten und Überholvorgängen. Der Bußgeldstelle ist dann kein glaubhafter Nachweis möglich, dass die angegebene Geschwindigkeit bei dem abgebildeten Fahrzeug gemessen wurde. Die Folge ist dann ein Freispruch wegen eines fehlenden Tatnachweises.

Ausdrücklich fordert der Hersteller in seiner Gebrauchsanleitung die Schulung des Messpersonals an dem Gerät. Findet sich in der Akte hierfür kein Nachweis, kann nicht von einer ordnungsgemäßen Messung ausgegangen werden.

Ist die Eichung des Gerätes abgelaufen, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Dies ist nur eine kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung Ihrer Messunterlagen gefunden werden können.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. In diesem werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet.

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung dem hier zuständigen Amtsgericht Flensburg nachgewiesen wird. 

Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung.

Jährlich verteidigt Rechtsanwalt Andreas Junge in bundesweit ca. 1000 Bußgeldverfahren. Als Fachanwalt für Strafrecht gelingt es ihm, überproportional viele Fälle zur Einstellung zu bringen oder die Strafe auf ein geringes Bußgeld zu verbringen. Die örtliche Entfernung zu seinem Büro spielt keine Rolle.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.  Diese hat Niederlassungen in Berlin, Kiel sowie Cottbus.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 und den üblichen Messengerdienste möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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