Geblitzt in Flensburg, Mads- Clausen- Str., Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Sie haben einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle der Stadt Flensburg erhalten, weil Sie hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 30 km/h überschritten hätten?

Dann kann der bald folgende Bußgeldbescheid teuer werden. Nach dem neuen Bußgeldkatalog drohen schon ab einer Überschreitung von mehr als 20 km/h ein Punkt und ein Bußgeld von 115 €. Ab 26 km/h sind es 180 €, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot, ab 31 km/h drohen 260 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Diese steigert sich jeweils bei den nächsten 5 km/h bis zu einer Maximalstrafe von 800 €, zwei Punkten und drei Monaten Fahrverbot, wenn die Überschreitung mehr als 70 km/h betrug.

Bei Wiederholungstätern wird sehr schnell der strafschärfende Vorsatz angenommen und  Fahranfängern wird die Probezeit verlängert und die Teilnahme an kostenpflichtigen Aufbauseminaren vorgeschrieben. 

Doch dies ist nicht zwingend. Ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen bei dieser Messstelle das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen.

Der sicherste Garant für den Erfolg Ihres Einspruchs sind die Schwächen des hier eingesetzten Lasermessgeräts vom Typ PoliscanSpeed.

Dieses sendet Laserstrahlen aus, die in einem Entfernungsbereich von 10 bis 75 Metern von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Blitzer zurückgesandt werden. Durch die Reflexion kann das Gerät das  Objekt erkennen und eine objektbezogene Auswertung durchführen. Hinsichtlich des erkannten Fahrzeugs wird im Laufe der Zufahrt auf die Messeinheit durch vielfach wiederholte Messungen und hierbei durchgeführten Weg- Zeit- Berechnungen die Geschwindigkeit ermittelt. Aus diesen Geschwindigkeitswerten wird in der Auswerteeinheit eine mittlere Geschwindigkeit ermittelt. Übersteigt diese den Grenzwert, wird die Kamera ausgelöst.

Jedoch führt die auftretende Strahlenaufweitung bei etwa der Hälfte aller Messungen zu Geschwindigkeitsangaben, die mit der tatsächlich gefahrenen nicht übereinstimmen. Wir dieser Fehler nachgewiesen, kommt es zu einer Einstellung des Verfahrens.

Bei über 50 % der Messvorgänge werden Daten außerhalb des zulässigen Messbereichs verwendet. Dieser massive Verstoß gegen die Gerätezulassung kann ein Beweisverwertungsverbot zur Folge haben.

Oft wird das Gerät nicht genau auf die Fahrbahnneigung justiert. Weicht jedoch der Scanwinkel nur ein Grad ab, kommt es automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. Ab 5 Grad gibt sogar der Hersteller vor, dass die Messung verworfen werden muss.

Berüchtigt sind die Zuordnungsschwierigkeiten des Blitzers. Bei einem hohen Verkehrsaufkommen kann nicht sichergestellt werden, dass die behauptete Geschwindigkeit tatsächlich bei dem abgebildeten Fahrzeug gemessen wurde. Ursache ist die zeitliche Verzögerung zwischen dem eigentlichen Messvorgang und dem Auslösen der Kamera.

Ist in den Messunterlagen nicht dokumentiert, dass die Beamten an dem Gerät geschult wurden, kann die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein.

Nicht selten ist die Eichung des Gerätes abgelaufen. Dann wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Dies ist keine abschließende Aufzählung der Fehler, die bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden können.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für jeden Messvorgang ein technisches  Sachverständigengutachten ein.  In diesem werden die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negativen Auswirkungen auf den Messvorgang begründet. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der konkreten Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Die Kanzlei hat Niederlassungen in Kiel und Berlin sowie eine Zweigstelle in Cottbus. Die örtliche Entfernung zu Flensburg ist kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung. Insbesondere wurden bisher alle Verfahren vor dem Amtsgericht Flensburg eingestellt.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Foto(s): Andreas Junge

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