Geblitzt in Flensburg, Zur Exe- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

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Sie sollen an dieser Stelle die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften überschritten haben?

Dann stehen die Chancen für einen erfolgreichen Einspruch sehr gut.

Denn gemessen wird hier mit einem Lasermessgerät vom Typ PoliscanSpeed.

Dieser sehr häufig verwendete Blitzer ist aber auch gleichzeitig eines der am meisten kritisierten Messgeräte Deutschlands.

Zwar wurde zwischenzeitlich die komplette Software ausgetauscht, die grundlegenden Probleme bei der Messwertbildung sind aber geblieben.

Die Messung erfolgt auf der Basis einer Laserpulslaufzeitmessung (LIDAR= Light Detection And Ranging). Die ankommenden Fahrzeuge werden von von ausgesandten Laserimpulsen erfasst. Diese tasten einen Fahrbahnbereich in einer Entfernung zwischen ca. 10 m bis 75 m innerhalb eines horizontalen Blickfeldes (Scanwinkel) von 45 Grad ab. Die Entfernung eines Fahrzeuges wird über die Laufzeit der Laserimpulse gemessen, die vom Gerät ausgesandt und nach Ihrer Reflexion am gemessenen Fahrzeug vom System wieder empfangen werden. Mittels dieser Werte kann die Geschwindigkeit berechnet werden. Sobald ein Fahrzeug den durch Zeugen voreingestellten Grenzwert überschreitet, fertigt der Blitzer automatisch ein Foto des betreffenden PkW an.

Dieses Messmethode hat aber eklatante Schwächen.

Neueste Tests haben ergeben, dass die Strahlenaufweitung bei jeder zweiten Messung zu einer fehlerhaften Datenverarbeitung führt. Das Ergebnis sind Geschwindigkeitsangaben, die mit den tatsächlichen Werten nicht übereinstimmen.

Schon eine Abweichung des Scanwinkels um ein Grad führt automatisch zu überhöhenden Geschwindigkeitsangaben. Dieser Ungenauigkeit bei der Justierung ist der häufigste Aufbaufehler. 

Schon deswegen fordert der Hersteller, dass die Messbeamten vor dem ersten Einsatz an dem Blitzer geschult werden. Sollte sich hierfür kein Nachweis in der Messakte finden, kann die Messung keinen Bestand haben.

Eine große Schwäche des Messgeräts ist die korrekte Zuordnung der Werte. Besonders bei Überholvorgängen und Kolonnenfahrten kann nicht nachvollzogen werden, ob die Geschwindigkeit tatsächlich bei dem abgebildeten Fahrzeug gemessen wurde.

Bei über 50 % aller Messungen werden die relevanten Daten außerhalb des zulässigen Messbereichs gewonnen. Dieser schwere Verstoß gegen die Gerätezulassung kann ein Beweisverwertungsverbot zur Folge haben.

Sollte die Eichung des verwendeten Gerätes abgelaufen sein, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. 

Er arbeitet hier mit einem unabhängigen Ingenieurbüro zusammen, welches weder auf die Gunst der Gerichte noch auf die Beauftragung durch Rechtsschutzversicherungen angewiesen ist - nur so ist gewährleistet, dass der Sachverständige alle nötigen Schritte einleitet und gefundene Fehler deutlich aufzeigt. 

Dessen Gutachten benennt die gefundenen Fehler und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Geschwindigkeitswerte. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der konkreten Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Er hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Die örtliche Entfernung spielt keine Rolle.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.  

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



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