Geblitzt in Herbrechtingen, LK 1164, Bolheim, Einmündung Riedstraße, Fahrtrichtung Dettingen- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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In einem Anhörungsbogen der Bußgeldstelle des Landkreises Heidenheim wird Ihnen vorgeworfen, Sie hätten hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten?

Dann droht schon bei 21 km/h zuviel ein Punkt und ab 26 km/h noch ein Monat Fahrverbot, von den hohen Bußgeldern ganz zu schweigen. Die Strafen erhöhen sich alle 5 km/h und können für Fahranfänger und Wiederholungstäter extra angehoben werden.

Doch soweit muss es nicht kommen. Ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen hier das drohende Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ersparen. Die Schwächen der hier verwendeten Messgerätes vom Typ LEIVTEC XV 3 sind ein sicherer Garant für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Bei diesem Blitzer wird die Veränderung des Abstandes vom Gerät zum Messobjekt gemessen und registriert. Die Infrarotstrahlen werden mit 50 mrad ausgesandt. Dadurch wird eine Fläche von ca. 2,5 m Breite und 2,0 m Höhe in einer Messentfernung von ca. 40 bis 50 m gleichmäßig bestrahlt. Nach der erkannten Einfahrt eines Fahrzeugs in den Messbereich wird eine große Anzahl von Infrarotimpulsen ausgesandt, am gemessenen Fahrzeug reflektiert und durch einen Empfangssensor am Messgerät registriert. Die gemessene Laufzeit dieser Impulse- halbiert und multipliziert mit der Lichtgeschwindigkeit- ergibt die Entfernung zum Messobjekt. Mitten diesen Daten kann die benötigte Fahrzeit für Messstrecke und schließlich die Geschwindigkeit berechnet werden. Jedes Fahrzeug wird automatisch erfasst. Ist die als Sollwert eingegebene Geschwindigkeit erreicht oder überschritten, wird der Messwert mit allen zugehörigen Daten auf die Tonspur des Videobandes überspielt.

Diese dauernde Videoaufnahme verstößt aber gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 iV.m. Art. 1 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Für diesen gibt es auch keine ausdrückliche Rechtsgrundlage. Daher kann hier ein Verteidiger die Unverwertbarkeit der Aufzeichnung geltend machen.

Zuletzt stellte sich im Sommer bzw. Herbst 2020 heraus, dass zwei nebeneinander aufgebaute Messgeräte dieses Typs nicht zwangsläufig zum selben Messergebnis kommen, obwohl sie korrekt eingerichtet und bedient wurden:  Es wurde ein Fahrzeug zeitgleich von zwei unterschiedlichen Geräten gemessen. Schon dieses Beispiel zeigt, wie unzuverlässig diese Geräte sind. Die konkrete Ursache für die jeweilige Ungenauigkeit kann von einem technischen Sachverständigen festgestellt werden.

Fehlt der Nachweis einer Schulung des Personals, kann die Messung ebenfalls keinen Bestand haben.

Oft werden die Wartungsintervalle nicht eingehalten und die Eichung ist deswegen zum Zeitpunkt der Messung abgelaufen. Dann ist die gesamte Messreihe zu annullieren und der Betroffene freizusprechen.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Analyse Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher von einem technischen Gutachter Ihre Messdaten analysieren. Dessen Gutachten ist die Basis für Beweisanträge, mit denen die Unverwertbarkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder die Einstellung Ihres Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist  Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. 

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.




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