Geblitzt in Sachsenwald, Forstgutsbezirk, L 208, AB 045, km 3,8- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle des Kreises Herzogtum Lauenburg macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit zum Vorwurf? Dann lohnt es sich, die Messung durch einen spezialisierten Verteidiger überprüfen zu lassen. Denn das hier verwendete Lichtschrankenmesssystem ist für seine Fehleranfälligkeit berüchtigt und die alleinige Ursache, warum hier überdurchschnittlich viele Verfahren eingestellt werden, sobald die Messung angefochten wird.

Dieses Messsystem funktioniert nach folgendem Prinzip. Es beruht auf 3 Lichtschranken, die hintereinander von einem durchfahrenden Fahrzeug unterbrochen werden. Sobald sie unterbrochen werden, wird durch ein dann abgegebenes elektronisches Signal eine Zeitmessung vorgenommen. Dies ermöglicht dann eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber sehr häufig sind die Sensoren nicht exakt im rechten Winkel und parallel zur Fahrbahn ausgerichtet. In diesen Fällen tritt eine schwerwiegende Störung bei der Erfassung der Messdaten auf und zwar so häufig, dass allein wegen dieses Fehlers etwa jedes dritte Messergebnis falsch ist. Befindet sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich, kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Dann ist die Messung kein Beweis, dass auch wirklich das Fahrzeug auf dem Foto gemessen wurde. Schon leichter Regen oder Nebel können zu ungewollten Reflektionen der Lichtsignale führen, was ebenfalls  überhöhte Geschwindigkeitsanzeigen zur Folge hat. Ist die Geräteeichung erloschen oder fehlt in der Akte ein aktueller Schulungsnachweis für das eingesetzte Messpersonal, liegt ein Verwertungsverbot vor.

Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl der Fehler, die bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes  Gutachten erstellen. Mit diesem wird die Ungenauigkeit  Ihrer Messung durch entsprechende Beweisanträge nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail ( junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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