Geblitzt: Kiel, Ostring, Höhe Auffahrt Wischhofstraße- Tipps und Rat vom Fachanwalt!

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Sie sind an dieser Stelle geblitzt worden und die Bußgeldstelle Kiel wirft Ihnen die Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften vor. Hier kann Ihnen ein erfahrener Verteidiger das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Die sehr guten Erfolgsaussichten Ihres Einspruchs beruhen auf den Schwächen des hier verwendeten Lasermessgerätes vom Typ Poliscan Speed.

Dieses ist spätestens durch die Urteile des AG Aachen, des  AG Herford und des AG Mannheim aus dem Jahr 2016 eines der umstrittensten Messgeräte Deutschlands. 

Dessen Messung erfolgt auf der Grundlage einer Laserpulszeitmessung (LIDAR= Light Desertion And Ranging). Die Fahrzeuge werden von einem horizontal scannenden LIDAR erfasst, dieser sendet dabei kurze Laserimpulse aus. Der Messstrahl tastet einen Fahrbahnbereich in einer Entfernung zwischen ca. 10 m bis 75 m innerhalb eines horizontalen Blickfeldes (Scannwinkel) von 45 Grad ab. Die Entfernung des Fahrzeuges wird über die Laufzeit der Laserimpulse gemessen, die vom Gerät ausgesendet und nach ihrer Reflexion am gemessenen Fahrzeug vom System wieder empfangen werden. mittels der Zeit, die das Fahrzeug für die Messstrecke benötigt, wird die Geschwindigkeit berechnet. Sobald ein Fahrzeug den durch Messbeamte voreingestellten Grenzwert überschreitet, fertigt das Gerät automatisch ein Foto des betreffenden Fahrzeugs.

Durch die von dem Blitzer benutzte Technik ist es auch möglich, dass die Reflektion der Laserstrahlen von verschiedenen Karosserieteilen herrührt. Rückstreusignale werden aber vom Messgerät behandelt, als würden sie vom selben Karosserieteil reflektiert.  Hierdurch kann das Fahrzeug in der Bezugszeit tatsächlich eine andere Strecke zurückgelegen, als vom Messgerät ermittelt, dadurch kann die vom Gerät berechnete und später von der Bußgeldstelle behauptete Geschwindigkeit höher ausfallen, als die tatsächlich von Ihnen gefahrene. Tests haben ergeben, dass bei diesem Gerät die gefahrene mit der gemessenen Geschwindigkeit bei ca. 50 % der Messungen nicht übereinstimmt. Es ist nicht ausgeschlossen, dass dieser Serienfehler auch bei Ihrer Messung vorliegt. Der Hersteller Vitronic bietet für das verwendete Messgerät Schulungen an und beschreibt in der Bedienungsanleitung unter Punkt 3 ausdrücklich, dass die Handhabung des Systems durch unterwiesenes Messpersonal erfolgen sollte. Er verweist ausdrücklich auf sein Schulungsangebot, welches dem Messpersonal die erforderliche Sachkunde vermitteln soll. Die in der Praxis auftretenden Bedienungsfehler zeigen wie nötig eine solche Schulung ist. Selbst wenn nur der Nachweis der Schulung der Messbeamten in der Akte fehlt, kann die Messung nicht als exakt gewertet werden. Es wurden auch schon ganze Messreihen annulliert und die Betroffenen freigesprochen, weil die gesetzlich geforderte Eichung des Gerätes abgelaufen war.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein Sachverständigengutachten ein. Dieses listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung  nachgewiesen wird. Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten. 

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er bundesweit ca. 1000 Bußgeldverfahren und  ist  Fachanwalt für Strafrecht. Er hat daher das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.  

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp.




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