Geblitzt mit 31 bis 50 km/h innerorts – Was tun? Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft

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Sie fragen sich, was Sie tun können, wenn Sie innerorts mit 31 bis 50 km/h zu schnell geblitzt wurden?

Die gute Nachricht vorweg: Wir helfen Ihnen im Verkehrsrecht bundesweit, Bußgelder, Punkte in Flensburg sowie Fahrverbote zu vermeiden. Die Prüfung bzw. Erstberatung ist stets kostenlos“, erklärt ADAC Anwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht Patrick Balduin.

Kurz und knapp:

  • Überschreiten Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts um 31 bis 40 km/h, drohen ein Bußgeld in Höhe von 260 €. Bei 41 bis 50 km/h sind es 400 €
  • Dazu kommen in beiden Fällen 2 Punkte in Flensburg sowie 1 Monat Fahrverbot
  • Bei Vorsatz, Wiederholung sowie Gefährdung und Sachbeschädigung sind im Einzelfall höhere Strafen möglich
  • Mess- und Verfahrensfehler kommen bei Geschwindigkeitsmessungen häufiger vor als gedacht. Das verhängte Bußgeld ist dann angreifbar
  • Sobald Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, haben Sie nur 14 Tage Zeit, Einspruch einzulegen
  • Wir prüfen Ihren Bußgeldbescheid kostenlos

Ich bin mit 31 bis 50 km/h zu schnell geblitzt worden – womit muss ich rechnen?

Haben Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts um 31 bis 40 km/h überschritten, drohen 260 € Bußgeld. Sind es 41 bis 50 km/h beträgt das Bußgeld 400 €. Zuvor muss stets die Toleranz von 3 km/h abgezogen werden.

In beiden Fällen kommen überdies 2 Punkte in Flensburg sowie 1 Monat Fahrverbot dazu.

Vorsicht – im Einzelfall können die Strafen höher ausfallen. Bei Wiederholung, Vorsatz, Gefährdung etwa durch eine gefährliche Fahrweise oder Sachbeschädigung können härtere Sanktionen ergriffen werden.

Ich wurde geblitzt – wie kann mir der Anwalt helfen?

Mit Hilfe eines Verkehrsanwalts können Autofahrer Möglichkeiten finden, Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote zu verhindern. Denn nicht selten kommt es bei Geschwindigkeitsmessungen zu erheblichen Fehlern.

Sind Sie auf Ihren Führerschein beruflich oder familiär zwingend angewiesen? Wir kämpfen dafür, dass Sie Ihren Führerschein behalten können.

Mess- oder Verfahrensfehler, die zu einer Unverwertbarkeit der jeweiligen Messung führen, kommen häufig vor. Experten gehen davon aus, dass 30 % der Messungen falsch sind und weitere 30 % Verfahrensfehlern unterliegen!

Wenden Sie sich also am besten direkt an uns – wir prüfen Ihren Bußgeldbescheid kostenlos.

Kostenfreie Prüfung von Bußgeldbescheid durch Anwalt

Haben Sie einen Bußgeldbescheid oder einen Anhörungsbogen erhalten, lassen Sie Ihre rechtlichen Möglichkeiten von einem kompetenten Fachanwalt prüfen. Dann haben Sie die besten Chancen auf für Sie optimale Ergebnisse.

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, müssen Sie innerhalb von 14 Tagen ab dessen Zustellung Einspruch eingelegt haben.

Wir überprüfen, ob sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt und setzen Ihre Rechte gegenüber der Behörde sowie gerichtlich durch. Zögern Sie nicht, uns anzusprechen!

Vertrauen Sie auf unsere ausgewiesene Expertise im Verkehrsrecht. Die Zufriedenheit unserer Mandanten spricht für uns.

Für die kostenlose Prüfung können Sie uns folgende Informationen und Unterlagen per E-Mail an kontakt@balduin-partner.de zukommen lassen:

  • Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid
  • Mitteilung, ob eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist
  • Weiterhin benötigen wir Ihre Kontaktdaten, insbesondere eine Telefonnummer
Foto(s): Balduin & Partner Rechtsanwälte

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