Geblitzt: Osnabrück, BAB 30, RF Rheine, km 68,290, AB 90-1,375- Bußgeld vermeiden!

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Sie sind an dieser Messstelle geblitzt worden und Ihnen wird ein Verstoß gegen die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100km/h außerhalb geschlossener Ortschaften, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat vorgeworfen? Falls Sie deswegen einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Osnabrück erhalten haben, lohnt sich die Beauftragung eines spezialisierten Verteidigers. Dieser kann Ihnen das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Laut Statistik ist fast jeder Bußgeldbescheid angreifbar. Hier sind es fast immer die Schwächen des verwendeten Einseitensensors (ESO) ES 3.0 oder seines fast baugleichen Nachfolgers ESO ES 8.0, die einem Einspruch zum Erfolg verhelfen.

Das Gerät ist mit einem Messbalken ausgestattet (Sensorkopf). Dieser ist mit fünf Helligkeitssensoren ausgestattet, von denen drei, die beiden äußeren und der mittlere für die Geschwindigkeitsmessung zuständig sind. Sie messen Helligkeitsprofile vorbeifahrender Fahrzeuge, speichern und vergleichen diese. Die beiden anderen Sensoren bestimmen  den Abstand des Fahrzeugs zum Messbalken. Mittels der Helligkeitsunterschiede wird die Zeit gemessen, die ein Fahrzeug für die zuvor eingestellte Messstrecke benötigt. Hieraus wird dann die Geschwindigkeit berechnet.

Diese Methode hat aber schwerwiegende Nachteile. Schon direkte Sonneneinstrahlung auf das Gerät oder einfache Lichtreflexe können die Helligkeitsunterschiede und damit die Geschwindigkeitsmessung zu Ihren Ungunsten verändern.

Ist der Sensorkopf nicht exakt auf die Fahrbahnneigung eingestellt, ist die Messung ebenfalls ungenau und kann keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein. Der Hersteller gibt in der Gebrauchsanleitung nämlich an, dass das ES 3.0 bis zu einer Schrägstellung des Sensorkopfes von 2° gegenüber der Steigung der Straße PTB geprüft ist. Bis zu dieser Winkeldifferenz liegt die Messwertabweichung bei 0,07 %. Aus sachverständiger Sicht ist generell davon auszugehen, dass durch eine Schrägstellung des Sensorkopfes im Vergleich zur Straße ein systematischer Fehler auftritt und dieser das Messergebnis beeinflusst. Bei einer Abweichung des Neigungswinkels verringert sich die Messstrecke zwischen den einzelnen Fotoelementen. Da das Messgerät aber mit einer Wegstrecke von 250 mm bzw. 500 mm die Berechnung der Geschwindigkeit durchführt, wirkt sich ein falsch eingestellter Neigungswinkel immer negativ auf das betroffene Messobjekt aus. Diese Fehleinstellung kann auch bei Ihrer Messung gegeben sein. 

Für eine genaue Zuordnung der gemessenen Werte  zu dem jeweiligen Fahrzeug muss, z.B. durch Lübecker Hütchen, der Ort der Fotolinie für jede überwachte Fahrbahn dokumentiert werden. Diese Plausibilitätsprüfung und wird vom Hersteller, mit Blick auf die Zuordnung einer Messung, eindeutig gefordert. Oft fehlt sie in der Dokumentation und die Messung kann dann auch nicht als exakt genug gewertet werden.

Durch mangelnde Überprüfung ist auch nicht selten die gesetzlich vorgeschriebene Eichung abgelaufen. Dann ist der Betroffene freizusprechen oder zumindest eine sehr hohe Toleranzgrenze zu gewähren. Diese und andere Fehler können Experten für Verkehrsmesstechnik bei einer Analyse Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle finden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. Der Gutachter listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf Ihre Messung. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der Geschwindigkeitsberechnung  dem Gericht nachgewiesen wird. Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er bundesweit ca. 1000 Bußgeldverfahren und  ist  Fachanwalt für Strafrecht. Er hat daher das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Die örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy,  01792346907, möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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