Gehalt von Vorständen und Mitarbeitenden in Cannabis Social Clubs

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Für viele Interessierte bietet die Gründung eines Cannabis Social Clubs (CSC) nicht nur die Möglichkeit, sich selbst und die übrigen Mitglieder mit reinem, qualitativ hochwertigen Cannabis der jeweiligen Lieblingssorten zu versorgen, sondern mittel- oder langfristig auch die Schaffung einer Lebensgrundlage. Zu meinem Artikel zum Profitieren vom Verein kommst du hier, zur Gründung einer Betreibergesellschaft kommst du hier.

Bereits vor der in zweiter Stufe geplanten Zulassung von zertifizierten Abgabestellen (Coffeeshops und Apotheken) gibt es grundsätzlich Möglichkeiten, von dem Betrieb eines CSC finanziell zu profitieren und das besondere Engagement einzelner Personen zu entlohnen.

Nach der aktuellen Rechtslage können Vereine neben dem Ersatz von Aufwendungen wie Fahrt- oder Werbungskosten nicht nur ihren Vorständen, sondern auch sonstigen Organen wie dem Geschäftsführer oder Kassenwart, aber auch einfachen Angestellten Entgelte für deren Tätigkeiten auszahlen. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten:


Selbständige Tätigkeit für den Verein

- nur in Teilzeit möglich (bis ca. 14h/Woche)

- maximale Vergütung i.H.v. 50 €/h, 17.500 €/Jahr

- Abgrenzung nach Umfang der Tätigkeit

- steuerrechtliche Bewertung als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit 

- Befreiung von Umsatzsteuer und Sozialversicherungspflicht


Dienstverhältnis

- bei Vorstandsmitgliedern, die nicht weisungsgebunden sind

- unbeschränkte Vergütung

- Sozialversicherungspflicht ist im Einzelfall zu prüfen


Anstellung

- Ausgestaltung wie ein klassisches Arbeitsverhältnis mittels Arbeits- oder   Dienstvertrag

- für umfangreiche operative Tätigkeiten 

- voll einkommenssteuerpflichtig

- Sozialversicherungspflicht für Angestellte


Was bei Cannabis Clubs nicht gehen wird, ist die Zahlung der Ehrenamtspauschale wie in gemeinnützigen Vereinen.


Maßgeschneiderte Beratung

Seit Beginn der Gesetzgebungsinitiative befasse ich mich intensiv mit dem Thema Cannabis Clubs. Mittlerweile konnte ich eine Vielzahl von Vereinen erfolgreich bei der Gründung begleiten und auch darüber hinaus. Dadurch bin ich in der Lage, die Gründung sowie die weiteren Beratungsleistungen zu fairen Konditionen anbieten zu können. Einzelne Angebote findest du hier, für ein unverbindliches Angebot kannst du dich gerne an mich wenden.

Auch aufgrund meines großen Netzwerks und einigen Partnerschaften innerhalb der Branche kann ich in allen Belangen mit Rat und Tat zur Seite stehen, sei es bei der Finanzierung einer Plantage, Beschaffung von Anbauequipment, Samen und Stecklingen oder bei der Suche nach einer geeigneten Software.

Ich biete nicht nur Hilfe bei der vereinsrechtlichen Umsetzung, sondern vor allem auch bei der späteren technischen Umsetzung der Cannabis-spezifischen Anforderungen an den Betrieb eines CSC von der Anerkennung bzw. Lizenzierung, der Mitgliederverwaltung über die Dokumentation von Anbau und Abgabe bis hin zum Kontakt mit Behörden. 




Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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