Vom Cannabis Club profitieren - so geht's:

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Anbauvereinigungen müssen nach dem Entwurf des Cannabisgesetzes nicht wirtschaftlich orientierte Vereine sein, d.h. sie dürfen keine Gewinne erwirtschaften. Diese Formulierung wird häufig so (falsch) verstanden, dass Vereinsgründer oder Vorstandsmitglieder selbst nicht on dem Verein profitieren dürfen. Dass es trotzdem Möglichkeiten gibt, wie Gründer und Mitglieder profitieren können, soll in diesem Artikel erklärt werden.

1. Gehälter

In erster Linie können Beteiligte am Verein durch Gehälter profitieren (siehe dazu: Gehälter in Cannabisclubs). Voraussetzung für den langfristigen Bezug von attraktiven Gehältern ist vor allem die rechtliche Organisation des Vereins: Da die Gehälter der Angestellten direkten Einfluss auf den Preis des abgegebenen Cannabis haben, muss die Vereinsstruktur von der im Gesetz vorgesehenen Demokratie hin zu einer "Diktatur" gewandelt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass keine Einflussnahme der Mitgliederversammlung der Bezahlung der Angestellten im Wege steht. Das klingt erst einmal egoistisch, entspricht jedoch der Interessenlage im Verein: Ein gut laufender Verein, der eine gut aufgestellte Plantage mit regelmäßigen Erntezyklen bewirtschaftet, muss gut organisiert und von einigen wenigen geleitet werden. Diese Personen bringen nicht nur ihre Zeit und ihre Fähigkeiten ein, sondern haben oft auch bereits die Gründung angestoßen, Finanzierungen erwirkt und ein Konzept ausgearbeitet. Im Gegensatz dazu werden viele Mitglieder ausschließlich an der Abgabe von Cannabis interessiert sein, ohne dafür über die Mitgliedsbeiträge hinausgehende Gegenleistungen erbringen zu wollen und vor allem ohne selbst unternehmerisches Risiko eingehen zu wollen. Der "normale" Cannabisverein ist daher weniger mit der aktuell bestehenden Vereinswelt, sondern eher mit einem wirtschaftlich orientierten, produzierenden Unternehmen vergleichbar. Dieser Aufbau rechtfertigt auch, weshalb die Initiatoren von dem Verein auf Dauer leben können sollten.

Für eine solche "Umstrukturierung" muss besonderen Wert auf den Entwurf der Vereinssatzung gelegt werden, da die genannten Mechanismen nur über einzelne Regelungen in der Satzung erreicht werden kann (Tipps zur Satzung finden Sie hier).

 2. Leistungen an den Verein

Darüber hinaus können Mitglieder oder auch Vorstände bezahlte Leistungen an den Verein zu marktüblichen Konditionen erbringen. Darunter zählen beispielsweise die Vermietung von Anbau- und Ausgabeflächen, die Vermietung oder der Verkauf von Anbau- oder Ernteequipment und die Ausführung von Dienstleistungen wie Hausmeister-, Buchhaltung-, Putz- oder Sicherheitsdiensten. Es kann sich daher je nach Größe des Vereins lohnen, eine Gesellschaft für die Erbringung dieser Dienste zu gründen.

Der Verein selbst kann an solchen Gesellschaften nicht beteiligt sein. Diese Möglichkeit findet man zwar hin und wieder wenn man online zu dem Thema recherchiert, aber Vorsicht: Der Entwurf des Cannabisgesetzes schließt dies in der aktuellen Fassung aus!

3. Darlehen

Weniger als langfristige Einnahme geeignet, aber doch einen kleinen Zusatzverdienst bietet die Möglichkeit der Gewährung von verzinsten Darlehen an den Verein, insbesondere zur Anschubfinanzierung oder bei größeren Investitionen wie der Erneuerung oder dem Umbau der Plantage oder der Anschaffung von teurem Equipment wie bspw. einer Hydrokultur- oder Gefriertrocknungsanlage. Besonders wenn man langfristig finanziell vom Verein profitieren möchte, muss man dies auch rechtfertigen können. Wenn der Verein für jede Ausgabe Sonderumlagen von den Mitgliedern verlangt, werden diese sich irgendwann die berechtigte Frage stellen, warum die Vorstände und Angestellten denn Geld verdienen, wenn jedenfalls finanziell am Ende das meiste unternehmerische Risiko bei den Mitgliedern hängen bleibt. Möchte man den Verein langfristig wie ein Unternehmen führen, so muss man die Mitglieder auch wie Kunden behandeln. Dies setzt voraus, dass sich der Verein selbständig um die Finanzierung des Anbaus kümmert. Dies kann selbstverständlich über externe Kredite finanziert werden. Man kann dem Verein jedoch auch Privatdarlehen zu marktüblichen Zinsen gewähren und so eine etwas andere Geldanlage tätigen.

4. Vertragsgestaltung

Grundvoraussetzung für alle dieser Möglichkeiten ist die wasserdichte Gestaltung der Verträge. Die Basis bietet - wie für alle Belange im Verein - immer die Satzung. Damit ein Verein langfristig finanziell erträglich sein kann und die Gründer vor allem auch gegen "feindliche Übernahmen" abgesichert sind, muss die Satzung entsprechend aufgebaut sein. Auch die übrigen Verträge müssen jeweils dem besonderen Einsatzfeld gerecht werden und müssen allesamt mit den Bestimmungen in der Satzung übereinstimmen. Bei Fragen und Unterstützungsbedarf können Sie sich gerne an mich wenden (hier geht's zu Angeboten zur Satzung/Gründung). 


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