Geld zurück mit Widerruf des Autokredits

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Die Finanzierung von Kfz durch Kredite oder Leasing ist immer noch sehr beliebt. Zahlreiche Pkw werden bundesweit durch einen Kredit finanziert oder geleast.

Mit Autokrediten verdienen die Hersteller doppelt. Und zwar sowohl mit dem Verkauf des Fahrzeugs als auch mit dessen Finanzierung unter Einschaltung der hauseigenen Bank. Seit Neustem bietet sich jedoch Millionen Verbrauchern die Chance, den Darlehensvertrag und den alten Pkw ohne Verluste loszuwerden.

Auch hier gilt: fehlerhafte Widerrufsinformation: ewiges Widerrufsrecht!

Betroffen sind Kfz-Auto- und Leasingverträge ab dem 11.06.2010 von sämtlichen finanzierenden Autobanken. Banken sind beim Abschluss von Finanzierungsverträgen mit Verbrauchern verpflichtet, Kredit- oder Leasingnehmer über das gesetzliche Widerrufsrecht zutreffend zu informieren. Wird der Verbraucher entgegen den gesetzlichen Vorgaben nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt, führt dies dazu, dass das Widerrufsrecht zeitlich unbeschränkt ausgeübt werden kann. Der Widerruf kann auch mehrere Jahre nach Kreditaufnahme erklärt werden.

Die Rechtsfolgen des Widerrufs

Die Rechtsfolgen des Widerrufs sind, dass der Kredit- oder Leasingnehmer die gelisteten Raten zurückerhält und zukünftig den Kredit- oder Leasingvertrag nicht mehr bedienen muss. Der Verbraucher muss lediglich das Kfz an die Bank zurückgeben.

Von besonderem Interesse sind Verträge ab dem 13.06.2014. Bei diesen Verträgen sind Verbraucher nicht verpflichtet, eine Nutzungsentschädigung oder Wertersatz zu leisten. Dies bedeutet für den Verbraucher, dass sie sich von dem Autokredit lösen können und das Fahrzeug praktisch über die gesamte Zeit kostenfrei fahren konnten.

Nach unserer Prüfung sind insbesondere nachfolgende Banken betroffen:

  • BMW Bank
  • FCA Bank (Fiat Bank, Jaguar Bank)
  • FCE Bank (Ford Bank)
  • Honda Bank
  • Mercedes-Benz Bank
  • MCE Bank (MKG Bank – Mitsubishi)
  • RCI Banque (Nissan Bank)
  • Opel Bank
  • PSA Bank (Peugeot, Citroën)
  • Porsche Financial Services
  • Renault Bank
  • Toyota Kreditbank

Was müssen Sie jetzt unternehmen?

Rufen Sie uns an und lassen sie sich kostenfrei über Ihr Widerrufsrecht beraten. Hierfür wenden Sie sich an Herrn Dr. Rädecke, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Sie können uns auch eine Kopie Ihres Darlehensvertrags vertrauensvoll zusenden. Wir überprüfen diesen und geben Ihnen kostenfrei eine Ersteinschätzung. Wir beraten Sie zum bestmöglichen Vorgehen. Wir verhandeln mit der entsprechenden Bank und vor Gericht.



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