Geld zurück vom Online Casino - LG Wuppertal verurteilt "Wildz" zur Rückzahlung aller Verluste einer Spielerin

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In einem weiteren von unserer Kanzlei geführten Verfahren hat das Landgericht Wuppertal mit Urteil vom 25.11.2022 den Online-Glücksspiel Anbieter "Wildz" aus Malta zur Rückzahlung sämtlicher Verluste einer Spielerin, welche diese im Online-Casino des Anbieters erlitten hatte, verurteilt.  Damit hat das LG Wuppertal seine bisher verbraucherunfreundliche Rechtsprechung erstmals aufgegeben und sich der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung angeschlossen. Neben München und Bonn konnten wir damit die dritte verbaucherunfreundliche Rechtsprechung eines Gerichtes kippen.

In der Zeit von Juni 2020 bis Februar 2021 hatte die Klägerin im Online-Casino auf der Seite "Wildz" des Anbieters Rootz Ltd. unter Berücksichtigung von Gewinnen 15.125,00 € verloren. Über eine deutsche Konzession verfügte der Online-Glücksspiel-Anbieter in diesem Zeitraum nicht. 

Zunächst erklärte sich das Gericht für international zuständig und deutsches Recht für anwendbar.

Des Weiteren erkannte das Gericht, dass das Online-Casino die Spieleinsätze der Klägerin ohne Rechtsgrund erlangt hätte, da die zwischen den Parteien zustande gekommenen Spielverträge wegen eines Verstoßes gegen die einschlägigen Vorschriften des GlüStV nichtig seien. Danach ist das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten. Über eine behördliche Ausnahmegenehmigung verfügte die Beklagte nicht.

Dieses Verbot verstoße auch nicht gegen Europarecht. 

Der Rückforderungsanspruch der Klägerin sei auch nicht gesetzlich ausgeschlossen, wobei sich das Gericht bei seiner Begründung auf zwei unabhängig voneinander vorliegende Gründe stützte.

Zum einen sei dies bereits nicht mit Sinn und Zweck der einschlägigen Vorschriften des GlüStV zu vereinbaren. Wörtlich heißt es hierzu u. a.:

"Die Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages sollen (...) unter anderem die Spielteilnehmer vor suchtfördernden, ruinösen oder betrügerischen Erscheinungsformen des Glücksspiels schützen. Damit korrespondierend verfolgt gerade auch der (...) Glücksspielstaatsvertrag a.F. den Zweck, zum Schutze der Spieler illegales Glücksspiel zu unterbinden. Diese Intention des Verbotsgesetzes würde untergraben, wenn man die getätigten Spieleinsätze für kondiktionsfest erachtete, sodass diese dauerhaft beim Anbieter des verbotenen Glücksspiels verblieben. Diesen Anbietern würde dadurch ein Anreiz gesetzt, das illegale Glücksspielangebot fortzusetzen. (...)." 

Zum anderen habe das Online-Casino auch nicht nachweisen können, dass die Klägerin von der Illegalität des genutzten Spielangebots des Online-Casinos gewusst habe. 


Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter: https://www.redell.com/blog

Sollten Sie auch Verluste beim Online-Glücksspiel erlitten haben, melden Sie sich gerne unverbindlich bei uns über rechtsanwalt@redell.com. Ihre Anfrage wird selbstverständlich vertraulich und diskret behandelt.


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