Gemischte Schenkung

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Der BGH hatte in einem neuen Urteil darüber zu entscheiden, wann eine gemischte Schenkung dann vorliegt. Grundsätzlich muss der Wert der Zuwendung größer sein als die Gegenleistung. Oft werden Grundstücke von Eltern auf Kinder übertragen gegen einen geringeren Kaufpreis als es dem Wert entspricht. Der Teil des Wertes, der über dem Wert des Grundstücks liegt wird dann geschenkt. Wie hoch dieser Wert sein muss, blieb in der Entscheidung des BGH offen. Auf jeden Fall muss es nicht mindestens das Doppelte sein.

Martin Müller


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