German Pellets: Geltendmachung von Schadensersatz und insolvenzrechtliche Beratungsmöglichkeit

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Was können betroffene Anleger derzeit konkret machen?

1. Prüfung von Schadensersatzansprüchen wegen unzureichender Anlageberatung gegen Banken, Anlageberater und Vermittler

Anleger, denen die Anleihen oder Genussrechte von Banken, Anlageberatern oder Vermittlern empfohlen wurden, können prüfen lassen, ob Schadensersatzansprüche wegen unzureichender Anlageberatung in Betracht kommen. Dies gilt insbesondere dann, wenn dem Erwerb eine individuelle Anlageberatung vorausgegangen war, aufgrund derer sich der Anleger für den Erwerb entschieden hat.

Eine solche Anlageberatung muss sowohl anleger- als auch objektgerecht sein, d.h. der Berater muss den Anleger nicht nur über die tatsächlichen Risiken der Anlage ausdrücklich aufklären (z.B. Totalverlustrisiko oder Risiken bei Verschlechterung der Bonität der Emittenten), sondern grundsätzlich auch darauf hinweisen, wenn die Anlage nicht zu der individuellen Anlagemotivation und Risikoklassifizierung des Kunden passt. Letzteres kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Anleger eher eine konservative Anlage zur Altersvorsorge gesucht hat und keine hochspekulative Anleihe mit Totalverlustrisiko. Ein Beratungsfehler kann dabei ebenso vorliegen, wenn der Berater Risiken im Prospekt verharmlost und beispielsweise als „Formalität“ abgetan hat.

Für eine erste Einschätzung, ob auch bei Ihnen ein Fall einer unzureichenden Anlageberatung vorliegen könnte, können Sie uns gerne eine kostenfreie Anfrage zukommen lassen, siehe: http://www.kanzlei-buggenthin.de/german-pellets-schadensersatz-insolvenz.html

Neben diesen direkten Schadensersatzansprüchen gegen Banken, Anlageberater oder Vermittler, können grundsätzlich auch Ansprüche gegen verantwortliche Personen der Gesellschaft, beispielsweise wegen Prospektfehlern, deliktischem Handeln oder ggf. Insolvenzverschleppung in Betracht kommen. Diesbezüglich sollten aber zunächst das Ergebnis der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Verlauf des bislang erst vorläufigen Insolvenzverfahrens abgewartet werden.

2. Insolvenzrechtliche Beratungsmöglichkeiten

Unabhängig von der Prüfung von Schadensersatzansprüchen, sollte das Insolvenzverfahren genauestens verfolgt werden. Bislang wurde bei acht German Pellets-Gesellschaften das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet.

Aufgabe der vorläufigen Insolvenzverwalter ist es nun, vorhandene Werte zu sichern und zu prüfen, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und die Verfahrenskosten gedeckt sind. Diese Prüfung dauert in der Regel etwa drei Monate. In dieser Phase haben Gläubiger noch keine Rechte. Danach entscheidet das Gericht, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Nach der Eröffnung kann der Insolvenzverwalter entscheiden, ob eine übertragene Sanierung möglich ist, eine Fortführung durch den Insolvenzverwalter erfolgt oder das Unternehmen abgewickelt wird.

Dementsprechend werden Gläubiger grundsätzlich erst zur Anmeldung ihrer Forderung aufgerufen, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Dabei wäre zu prüfen, welche Qualität die jeweilige Forderung hat, d.h. ob sie an einer eventuellen Verteilung teilnimmt oder nicht.

3. Empfehlung

Anleger sollten daher sowohl die Möglichkeit von Schadensersatzansprüchen, als auch ihre Verträge hinsichtlich der Qualität ihrer Forderung im Insolvenzverfahren prüfen lassen.

4. Kosten der anwaltlichen Beratung

Die Kanzlei Buggenthin & Kollegen bietet zu diesem Themen eine kostenfreie Ersteinschätzung für Ihre Fragen. Nähere Informationen hierzu finden Sie direkt unter: http://www.kanzlei-buggenthin.de/german-pellets-schadensersatz-insolvenz.html

Wenn Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, klären wir für Sie ebenfalls kostenfrei, ob eine ggf. weiterführende Vertretung von Ihrer Versicherung übernommen wird.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen auch telefonisch zur Verfügung. Sprechen Sie uns daher gerne unverbindlich an. Wir freuen uns auf Sie.



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