Geschädigter von einem Verkehrsunfall – Was können Sie tun? Was bekommen Sie ersetzt?

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Nach einem Verkehrsunfall steht man als Geschädigter oft vor der Frage, wie man seine Ansprüche gegenüber dem Unfallverursacher am besten geltend macht. Wichtig ist, Personenschäden durch einen Arzt dokumentieren zu lassen und die Schäden am Fahrzeug durch einen Sachverständigen einschätzen zu lassen. Die Erfahrung zeigt, dass die Unterstützung durch einen Anwalt häufig zu höheren Ersatzsummen von den Versicherungen führt. Typische Schadenspositionen umfassen neben Reparaturkosten auch den merkantilen Minderwert, Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenkosten, Schmerzensgeld für körperliche und seelische Schmerzen, Verdienstausfall, Abschlepp- und Verbringungskosten, Haushaltsführungsschaden und eine Kostenpauschale für den Zeitverlust durch den Unfall. Die Kosten für einen Anwalt sowie für Sachverständige werden in der Regel von der Versicherung des schuldigen Unfallgegners übernommen. Unser Service umfasst die Vermeidung fehlerhafter Schuldeingeständnisse, kompetente Beurteilung aller Haftungsfragen, realistische Einschätzung von Schadensersatzansprüchen und deren Durchsetzung gegenüber der Versicherung, sowie Unterstützung bei der Wahl des Gutachters.

Laut Statistik soll jeder Autofahrer im Durchschnitt alle fünf Jahre in einen Verkehrsunfall verwickelt sein. Geht man selbst aus einem solchen Unfall im Straßenverkehr als Geschädigter hervor, so stellt sich die Frage, gegen welchen Unfallbeteiligten sich welche Ansprüche ergeben und wie diese am besten zu realisieren sind.

Wie sehen die ersten Schritte nach dem Verkehrsunfall aus?

Grundsätzlich ist Ihnen der Schädiger zum Ersatz all Ihrer Schäden verpflichtet, die auf dem Unfallgeschehen beruhen. Kam es zu Personenschäden, sollten Sie unverzüglich einen Arzt hinzuziehen und Ihre Verletzungen dokumentieren lassen. Bei Verkehrsunfällen ist das Risiko der Haftung jedoch durch die Kfz-Pflichtversicherung des Unfallverursachers abgedeckt, womit Ihnen ein solventer Anspruchsgegner gegenübersteht.

Die Erfahrung zeigt jedoch, dass bei einem nur eigenständigen Vorgehen nach einem Verkehrsunfall regelmäßig geringere Ersatzsummen von den Versicherungen gezahlt werden als bei anwaltlicher Vertretung. Infolgedessen empfiehlt es sich, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen. Nutzen Sie gerne unseren Service der kostenlosen telefonischen Erstberatung. Wir nennen Ihnen kompetente Sachverständige für das Kraftfahrtwesen und Fachbetriebe für die Reparatur. Außerdem kümmern wir uns um die Abwicklung gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Trifft diesen die Schuld an dem Verkehrsunfall, sind auch die Anwaltskosten zu ersetzen, sodass Sie keine Anwaltskosten zu tragen haben.

Welche Schadenspositionen kommen typischerweise in Betracht?

Reparatur

Die Reparatur umfasst die Instandsetzung Ihres Kfz. Dabei können bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswertes als Anspruch geltend gemacht werden. Eine andere Variante wäre jedoch, die Kosten für die Reparatur fiktiv, entweder durch ein Sachverständigengutachten oder bei geringen Schäden durch einen Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt schätzen zu lassen und diese fiktiven Kosten gegenüber dem Anspruchsgegner geltend zu machen. Es ist auch möglich, mit dem Fahrzeug im beschädigten Zustand weiterzufahren oder die Reparatur selbst durchzuführen. Der Ihnen zustehende Geldbetrag kann nach Ihrem Belieben verwendet werden. Allerdings bekommen Sie die Mehrwertsteuer nur ersetzt, wenn diese auch tatsächlich anfällt; sprich nur, wenn Sie die Reparatur auch tatsächlich vornehmen lassen. Handelt es sich bei Ihrem Unfallfahrzeug um einen Neuwagen im juristischen Sinne, so kann unter Umständen auch ein Anspruch auf Neuwertentschädigung bestehen.

Der Totalschaden

Auch bei Vorliegen eines Totalschadens ist maximal lediglich 130 % des Wiederbeschaffungswertes zu erzielen. Sollten die Kosten der Reparaturwerkstatt diesen Betrag übersteigen, erscheint eine Reparatur wirtschaftlich unattraktiv. In der Regel zahlt die Versicherung dann den Betrag eines gleichwertigen Kfz abzüglich des Restwertes des eigenen Unfallwagens aus.

Merkantiler Minderwert

Bei dem sogenannten merkantilen Minderwert handelt es sich um die Wertminderung, die dem Unfallauto durch den Unfall widerfahren ist. Selbst wenn Sie Ihr Kfz nach dem Unfall reparieren lassen, haftet dem Wagen nun das Merkmal „Unfallwagen“ an, womit Sie in der Regel lediglich einen geringeren Verkaufserlös erzielen können. Somit steht Ihnen trotz Reparatur der Schadensposten des merkantilen Minderwertes zu. Sie sind bei Geltendmachung dieses Postens nicht zu einem Verkauf des Wagens verpflichtet. Insofern handelt es sich um einen fiktiven Rechnungsposten, also um die Geltendmachung der Werteinbuße an dem Wagen, welcher Bestandteil Ihres Vermögens ist.

Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung

Für die Zeit, in der Sie Ihr Fahrzeug aufgrund des Verkehrsunfalls nicht nutzen können, haben Sie einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung oder einen Mietwagen gleicher Klasse. Im Reparaturfall erfolgt die Erstattung für die Zeit der Reparaturdauer. Beim Totalschadensfall ist die sog. Wiederbeschaffungsdauer maßgeblich.

Personen- und Sachschäden

Oftmals gehen mit dem Unfall Personenschäden in Form von Körperverletzungen und im schlimmsten Falle Tötungen einher. In solchen Fällen stehen Ihnen Ersatz sämtlicher Kosten im Zusammenhang mit der Heilbehandlung sowie Schmerzensgeld zu. Sollten andere Gegenstände als Ihr Kfz, wie z. B. Brillen, Kleidung etc. durch den Unfall beschädigt oder zerstört worden sein, so sind auch diese Kosten als Schaden geltend zu machen. Im schlimmsten Fall – einer Tötung durch Unfall – können die Angehörigen die Kosten der Beerdigung ersetzt verlangen.

Schmerzensgeld

Haben Sie bei einem Verkehrsunfall Sachschaden erlitten und sind darüber hinaus auch physisch und/oder psychisch verletzt worden, so können Sie für diese körperlichen und seelischen Schmerzen mit einem bestimmten Geldwert entschädigt werden.

Verdienstausfall

Sind Ihnen infolge des Unfalls Verdienstausfälle entstanden, so ist die Versicherung des Unfallverursachers auch für diese eintrittspflichtig.

Abschleppkosten/Verbringungskosten

Der Unfallgegner muss die Abschleppkosten sowie die Kosten tragen, die mit der Überführung des Kfz in eine Spezialwerkstatt verbunden sind.

Haushaltsführungsschaden

Sind Sie durch den Unfall nicht mehr oder nur sehr eingeschränkt in der Lage, Ihren Haushalt fortzuführen, so kann Ihnen diese Tätigkeitsbehinderung ebenfalls durch einen Geldbetrag entschädigt werden. Die Höhe des Betrages richtet sich nach den fiktiven Kosten einer Hilfskraft.

Kostenpauschale

Ein Unfall bringt darüber hinaus nicht nur Vermögens- oder Personenschäden mit sich. Der Anspruchssteller muss Zeit und Mühe in die Geltendmachung seiner Ansprüche investieren. Der Geschädigte erhält für den Zeitverlust und die Telefonate, die im direkten Zusammenhang mit dem Unfall stehen, pauschalisierte Kosten von Höhe von 25 Euro erstattet.

Sachverständiger

Zur Einschätzung der Reparaturkosten sollte ein Sachverständiger herangezogen werden bzw. ein solcher muss mit der Begutachtung des Schadens beauftragt werden, wenn jener strittig ist. Die dabei anfallenden Kosten sind ebenfalls dem Anspruchsgegner bzw. der gegnerischen Versicherung aufzuerlegen.

Rechtsanwaltskosten

Haben Sie einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragt, so sind auch die dabei entstandenen Kosten vom Unfallgegner bzw. von der gegnerischen Versicherung zu tragen.

Was können wir für Sie tun?

Wir helfen Ihnen, fehlerhafte Schuldeingeständnisse zu vermeiden, beurteilen kompetent und mit Rechtssicherheit alle Haftungsfragen. Auch schätzen wir realistisch ein, welche Schadensersatz-, Schmerzensgeld-, Nutzungsausfallansprüche Ihnen zustehen und wie wir diese gemeinsam gegenüber der Versicherung durchsetzen können. Ferner helfen wir Ihnen bei Fragen der Wertminderung, Reparaturkosten und Auswahl des Gutachters. Unsere Kosten zahlt – ausgenommen extreme Ausnahmefälle – die Versicherung des schuldigen Unfallgegners. Sprechen Sie uns gerne an.

Foto(s): www.meyer-ra.com

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