Geschäftsschädigende Bewertung bei Google? Löschen lassen ⚠️
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Wenn Sie eine geschäftsschädigende Rezension bei Google erhalten haben, sollten Sie aktiv werden. Oftmals lässt sich ein solcher negativer Eintrag löschen, mindestens aber können Sie ihn clever beantworten.
So oder so, einfach ignorieren ist nicht empfehlenswert. Denn die geschäftsschädigende Wirkung bleibt bestehen. Auch nach Jahren kann Ihr Umsatz unter einer einzigen negativen Bewertung bei Google enorm leiden.
Meine Kanzlei bietet Ihnen Folgendes an:
- Schicken Sie mir per Mail den Link zur Bewertung oder einen Screenshot.
- Ich schaue mir den Fall unverbindlich an.
- Nach Prüfung melde ich mich mit einer kostenfreien Ersteinschätzung zur geschäftsschädigenden Bewertung zurück.
- Auf Ihren Wunsch hin werde ich gegenüber Google tätig.
FAQ Google-Bewertungen löschen – Die 40 wichtigsten Fragen und Antworten
https://thomas-feil.de/faq-google-bewertung-loeschen/
Was bedeutet geschäftsschädigend bei einer Rezension überhaupt?
Geschäftsschädigend ist im Grunde jede Bewertung bei Google, in der Sie, Ihre Dienstleistung oder Ihr Produkt, schlimmstenfalls das gesamte Unternehmen, negativ eingeschätzt werden. Daher ist jede Kritik mehr oder weniger geschäftsschädigend.
Klar, berechtigte Kritik ist grundsätzlich zulässig, dennoch kann Ihr Ruf einen Schaden nehmen.
Beispiele:
- In der Rezension steht, dass Ihr Kundenservice unfreundlich ist. Kein Weltuntergang, dennoch könnte dieser Eintrag bei Google einen potenziellen Kunden abschrecken.
- Der negative Eintrag sagt aus, dass Ihr Onlineshop Gelder bei Retouren nicht zurückerstattet. Hier liegt es auf der Hand, dass diese Form von Bewertung geschäftsschädigend ist.
- Selbst eine Rezension, die nur den Außenauftritt einer Firma, z. B. die Website schlecht bewertet, hat negative Folgen für Ihren Außenauftritt.
Eine schlechte Google-Bewertung ist daher im Grunde immer auch ein Schaden für Ihr Geschäft. Es muss geschaut werden, inwieweit man solche negativen Rezensionen loswerden kann.
Ist jede geschäftsschädigende Bewertung bei Google rechtswidrig?
Nein, nicht jede geäußerte Kritik ist automatisch rechtswidrig. Eine rechtswidrige Bewertung liegt vor, wenn der Eintrag bei Google gegen geltendes deutsches Recht verstößt. Solche Rezensionen lassen sich schnell und effektiv löschen, wenn ein spezialisierter Rechtsanwalt beauftragt wird.
Beispielsweise ist eine Bewertung bei Google rechtswidrig, wenn sie vorgibt, von einem Kunden zu stammen, obwohl dies nicht der Fall ist. Eine solche geschäftsschädigende Fake-Bewertung ist rechtlich unzulässig und kann entfernt werden.
Oder aber es werden unwahre Tatsachenbehauptungen in der Bewertung geäußert. Dies ist von der Meinungsfreiheit nicht umfasst und kann gelöscht werden. Hierbei gelten selbst kleinste Lügen als unzulässig.
Weitere Fallbeispiele einer rechtswidrigen Rezension lassen sich bilden: Strafrechtlich relevante Aussagen (Beleidigung, Bedrohung, üble Nachrede, Verleumdung etc.) oder unrechtmäßige Nennung personenbezogener Daten (z. B. Klarname eines Angestellten).
Gegen rechtswidrige Google-Einträge kann sich juristisch schnell und effektiv gewehrt werden. Wenden Sie sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt, der für Sie einen juristisch fundierten Löschantrag bei Google einreicht.
Welchen Einfluss haben die Richtlinien von Google für einen solchen Eintrag?
Geschäftsschädigende Bewertungen können auch anhand der „Google-Richtlinien für Rezensionen“ gelöscht werden. Denn Google selbst hat Bewertungsregeln aufgestellt und entfernt Einträge, die hiergegen verstoßen.
Zu den Richtlinien zählen u. a. folgende Punkte, die meistens automatisch geschäftsschädigender Natur sind, falls sie in einem Eintrag erwähnt werden:
- Diskriminierende Inhalte in der Bewertung.
- Interessenkonflikte in dem Eintrag (z. B. negative Beurteilung eines Arbeitgebers bei Google).
- Nennung von Klarnamen in der Rezension.
- Illegale Inhalte in der Bewertung.
Googles Richtlinien bieten viele weitere Punkte, die eine gute Angriffsmöglichkeit darstellen. Auf dieser Grundlage kann sich ebenso effektiv gegen geschäftsschädigende Bewertungen gewehrt werde ich auf Grundlage des deutschen Rechts.
Am besten beauftragen Sie einen Anwalt, der sich sowohl mit der deutschen Rechtslage zu geschäftsschädigenden Einträgen im Internet, sowie den jeweiligen Richtlinien des Onlineportals auskennt.
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