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Google-Bewertung: Falsche Tatsachenbehauptung? Sofort löschen lassen ⚠️

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Wenn Sie mit einer falschen Tatsachenbehauptung in einer Google-Rezension konfrontiert werden, können Sie rechtliche Schritte einleiten, um diese löschen zu lassen, da sie rechtswidrig ist und das Persönlichkeitsrecht bzw. Unternehmenspersönlichkeitsrecht verletzt. Unabhängig vom Ausmaß der Falschaussage ist jede falsche Tatsachenbehauptung löschbar. Mein Kanzlei bietet hierzu einen kostenfreien Service an, der mit der Überprüfung Ihres Falls beginnt. Neben den falschen Tatsachenbehauptungen gibt es auch Meinungsäußerungen in Bewertungen, die nicht unmittelbar löschbar, aber dennoch angreifbar sind, falls sie auf keiner realen Erfahrung basieren. Ich bin spezialisiert auf Reputationsrecht im Internet und biete bundesweit Unterstützung an, um gegen ungerechtfertigte schlechte Bewertungen vorzugehen. Kontaktieren Sie mich für eine kostenfreie Ersteinschätzung, die Ihnen eine fundierte Entscheidungsmöglichkeit bietet.

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Wenn Sie in einer negativen Google-Rezension mit einer falschen Tatsachenbehauptung konfrontiert werden, habe ich gute Neuigkeiten: Sie können das löschen lassen.

Wieso das so ist, wie Sie vorgehen und wie Sie das bestmögliche Ergebnis erreichen können, zeige ich im Folgenden auf.

Meine Kanzlei bietet folgenden Service für jeden an, der Probleme mit einem schlechten Google-Eintrag hat:

  1. Schildern Sie mir den Fall per Mail.
  2. Senden Sie mir am besten den Link zur negativen Bewertung oder einen Screenshot.
  3. Ich prüfe den Fall kostenfrei.
  4. Sie erhalten von mir eine kostenfreie Ersteinschätzung.


FAQ Google-Bewertungen löschen – Die 40 wichtigsten Fragen und Antworten


Warum sind unwahre Tatsachenbehauptungen in einer Rezension bei Google immer rechtswidrig?

Ganz einfach. Falsche Tatsachenbehauptungen sind unzulässig, weil sie gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen. 

Unternehmen haben auch ein Persönlichkeitsrecht. Juristisch gesehen wird dies als Unternehmenspersönlichkeitsrecht bezeichnet. Davon umfasst ist, dass niemand etwas Falsches über ein Unternehmen schreiben darf.

Besser gesagt: Man darf schon, nur dann können juristische Konsequenzen folgen. 

Bei einer Google-Bewertung ist es rufschädigend, wenn eine falsche Tatsachenbehauptung über ein Unternehmen veröffentlicht wird. Denn Google ist oft die erste Anlaufstelle für potenzielle Kunden. Eine solche falsche Rezension hat daher mitunter immense negative Auswirkungen.

Da die falsche Tatsachenbehauptung immer rechtswidrig ist, kann der damit verbundene Google-Eintrag in den allermeisten Fällen komplett gelöscht werden. Eine Teillöschung ist jedenfalls durchsetzbar, entweder außergerichtlich oder gerichtlich.

Falsche Tatsachenbehauptung bei Google: Wie sehr darf gelogen werden?

Sie fragen sich womöglich, ob wirklich jede falsche Tatsachenbehauptung rechtswidrig ist. Ich kann Ihnen versichern: ja!

Es kommt nicht darauf an, ob jemand in einer Google-Bewertung in großem Stil über Ihr Unternehmen lügt, oder ob in der Rezension nur eine kleine Unwahrheit enthalten ist. 

Jede falsche Tatsachenbehauptung, ob groß oder klein, ist eine Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts. Und damit löschbar.


Fachanwalt IT-Recht hilft bundesweit bei schlechte Google-Bewertungen


Tatsachenbehauptung vs. Meinungsäußerung – Unterschied kennen!

Aber nicht alles in einer Google-Rezension ist eine Tatsachenbehauptung. Es gibt auch Meinungsäußerungen, die mit Tatsachen nichts oder nur weit entfernt etwas zu tun haben.

Ein negativer Eintrag bei Google kann daher auch eine Meinungsäußerung enthalten, die nicht unbedingt etwas mit einer falschen Tatsachenbehauptung zu tun haben muss.

Eine Meinung ist ein Werturteil. Dieses ist nicht objektiv überprüfbar. Eine Tatsachenbehauptung hingegen beschreibt überprüfbare Vorgänge. 

Beispiel für eine falsche Tatsachenbehauptung: Es regnet. (Obwohl es nicht regnet). Dies ist beweisbar und überprüfbar. Es handelt sich hierbei nicht um eine Meinung.

Beispiel für eine Meinung: Der Kundenservice ist inkompetent. Dies ist ein Werturteil, es lässt sich objektiv nicht feststellen, ob jemand kompetent ist. Das hängt von dem persönlichen Empfinden ab.

Eine Meinung ist nie „richtig“ oder „falsch“, anders als eine Tatsachenbehauptung. Gegen eine Meinung in einer Google-Bewertung kann dennoch vorgegangen werden. Denn eine Meinung muss zumindest auf irgendeiner realen Erfahrung fußen, damit ein Unternehmen bewertet werden kann. Dazu gibt es sogar Rechtsprechung.

Insofern lässt sich sagen, dass sowohl falsche Tatsachenbehauptungen, sowie unzulässige Meinungsäußerungen in einer Google-Rezension zu löschen sind.

Meine Hilfestellung für Ihre Probleme mit einem Google-Eintrag

Ich bin auf das Reputationsrecht im Internet spezialisiert und helfe Mandanten bundesweit dabei, sich gegen eine schlechte Bewertung auf Google zu wehren. Ganz gleich, ob Sie unter einer falschen Tatsachenbehauptung oder einer unzulässigen Meinungsäußerung in einem Google-Eintrag leiden.

Gern können Sie mir Ihren Fall schildern und ich melde mich mit einer unverbindlichen, kostenfreien Ersteinschätzung zurück. So gehen Sie kein Risiko ein und haben dennoch eine fundierte Entscheidungsmöglichkeit, ob und wie Sie gegen die Rezension vorgehen können. 

Foto(s): Feil

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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