Geschwindigkeitsmessungen mit TraffiStar S350: unverwertbar!

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Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat mit Urteil vom 9. Juli 2019 (Az. Lv 7/17) entschieden, dass Geschwindigkeitsmessungen von Kraftfahrzeugen mit dem Messgerät TraffiStar S 350 nicht verwertbar sind, weil das Gerät nicht alle Messdaten speichert. Mit der Folge, dass eine nachträgliche vollständige Überprüfung der Zuverlässigkeit der Messung unmöglich wird.

Geschwindigkeitsmessungen mit sogenannten standardisierten Messverfahren sind täglicher Zankapfel zwischen betroffenen Bürgern und Bußgeldrichter verschiedenster Amtsgerichte. 

Der betroffene Bürger einer Geschwindigkeitsmessung kann aber ohne vollständige Kenntnis aller Messdaten nicht durch einen eigenen Sachverständigen prüfen lassen, ob die Messung ordnungsgemäß und fehlerfrei durchgeführt wurde. Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat ein mutiges und wegweisendes Urteil gefällt. Dieses wird sicherlich Auswirkungen über die Landesgrenzen des Saarlandes hinweg haben.

Betroffene Bürger von Geschwindigkeitsmessungen mit sogenannten standardisierten Messverfahren sind gut beraten, mithilfe anwaltlicher Unterstützung und unter Einschaltung eines eigenen Sachverständigen zu versuchen, die Messung insgesamt überprüfen zu lassen.

Die derzeitige Situation insbesondere in NRW ist unbefriedigend. 

Ein Messverfahren, bei dem den Bürgern nicht alle Messdaten zur Verfügung gestellt werden, ist nicht nur intransparent, sondern verstößt gegen das Gebot eines fairen Verfahrens. Man darf gespannt sein, wie sich Gerichte anderer Bundesländer mit dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes auseinandersetzen werden.

In jedem Falle sollten betroffene Bürger bei Erreichen kritischer Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg oder der Auferlegung eines Fahrverbotes nunmehr erst recht anwaltlichen Rat und Beistand einholen, wenn dereinst ein gelber Umschlag in den Briefkasten flattert.

Rechtsanwalt Bertil Jakobson arbeitet seit Jahren mit dem Experten Dr. Johannes Priester aus Saarbrücken zusammen, der den Verfassungsgerichtshof als gerichtlicher Sachverständiger fachlich fundiert beraten hatte. Das Urteil ist aufgrund dieser persönlichen Umstände besonders erfreulich.


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