Gibt es bald eine „Abgabe für Privatkopien“ ?

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 16.06.2011 entschieden, dass die EU- Mitgliedstaaten Privatkopien von urheberrechtlich geschützten Inhalten erlauben können, soweit die Inhaber der Urheberrechte einen „gerechten Ausgleich" erhalten.

Im Einzelnen:

In der Rechtssache C 462/09 hat die Dritte Kammer des EuGH betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 234 EG, eingereicht vom Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande) in dem Verfahren Stichting de Thuiskopie gegen Opus Supplies Deutschland GmbH, Mijndert van der Lee, Hananja van der Lee entschieden (Rn. 27):

„Der Gerichtshof hat jedoch anerkannt, dass es unter Berücksichtigung der praktischen Schwierigkeiten, die privaten Nutzer zu identifizieren und sie zu verpflichten, den Rechtsinhabern den ihnen zugefügten Nachteil zu vergüten, den Mitgliedstaaten freisteht, zur Finanzierung des gerechten Ausgleichs eine „Abgabe für Privatkopien" einzuführen, die nicht die betroffenen Privatpersonen, sondern diejenigen belastet, die über Anlagen, Geräte und Medien zur digitalen Vervielfältigung verfügen und sie zu diesem Zweck Privatpersonen rechtlich oder tatsächlich zur Verfügung stellen oder diesen die Dienstleistung einer Vervielfältigung erbringen. Im Rahmen eines solchen Systems haben die über diese Anlagen verfügenden Personen die Abgabe für Privatkopien zu leisten."

Die Entscheidung kann nachgelesen werden unter http://curia.europa.eu/.

Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.



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