Google Bewertung löschen lassen - Checkliste, Tricks und FAQ

  • 10 Minuten Lesezeit

Checkliste - So vermeiden Sie Fehler beim Löschen von Bewertungen


Erste Maßnahmen, wenn Sie negativ bewertet wurden - Checkliste – Vermeiden Sie Fehler beim Löschen von Bewertungen

1. Beweise sichern und Ruhe bewahren

Speichern Sie Sreenshots der negativen Bewertung und verfallen sie nicht in Aktionismus. Lesen Sie sich unsere folgenden Tipps zum richtigen Umgang mit negativen Rezensionen durch. Wenn Sie Bewertungen löschen lassen wollen, dann dürfen Sie bestimmte klassische Fehler vermeiden, damit Google die Löschung nicht verweigern kann.


2. Der häufigste uns bekannte Fehler: Beauftragen Sie keine Agentur mit der juristischen Prüfung zum Thema Google Bewertung löschen

Viele Unternehmen berichten uns, dass sie von „Löschagenturen“ per E-Mail (dies ist ohne Einwilligung nach UWG verboten) oder telefonisch kontaktiert werden zum Thema Google Bewertung löschen. Sie sollten wissen, dass KEINE „Löschagentur“ in Deutschland eine Rechtsdienstleistung anbieten oder durchführen darf. Wir dürfen an dieser Stelle aus rechtlichen Gründen keine Agentur namentlich nennen, deren illegale Aktivitäten gerichtlich zum Thema Google Bewertung löschen festgestellt wurden. Die Beauftragung der „Löschagentur“ mit dem Löschen von Google Bewertungen kann aber erhebliche Konsequenzen haben, wenn keine rechtliche Prüfung erfolgt, wozu die „Löschagentur“ nicht berechtigt ist:

Die Meldung von rechtswidrigen Bewertungen ist eine komplizierte juristische Materie. Es handelt sich um eine rechtliche Materie des Äußerungsrechts. Nur Rechtsanwälte dürfen Rechtsdienstleistungen für Dritte zum Thema Google Bewertung löschen erbringen. Wir erleben, dass sogenannte „Löschagenturen“ Bewertungen durch unqualifizierte Meldungen unlöschbar machen, vgl. OLG Saarbrücken mit Urt. v. 9.9.2022 - 5 U 117/21. Demnach kann Google die Prüfung der negativen Bewertung verweigern, wenn Sie, Ihr Rechtsanwalt oder die „Löschagentur“ gegenüber Google widersprüchlich vortragen. Für eine fehlerlose Beanstandung gegenüber Google ist also eine Einzelfallprüfung der Bewertung erforderlich, bevor der Antrag auf Löschung gestellt wird. Löschagenturen dürfen aber keine Einzelfallprüfung vornehmen, weil dies eine Rechtsdienstleistung darstellen würde, die ausgebildeten Rechtsanwälten vorbehalten ist. Eine Krankenschwester darf auch nicht operieren.


3. Geben Sie Google keine Informationen über den Bewerter

Wie oben bereits dargestellt, stellt das OLG Saarbrücken mit Urt. v. 9.9.2022 - 5 U 117/21 klar, dass bei widersprüchlichem Vortrag durch sie oder ihren Vertreter keine weitere Prüfung durch das Bewertungsportal erfolgen muss:

  1. War die Beanstandung einer Internetbewertung gegenüber einem Hostprovider auf bewusst falschen Tatsachenvortrag (hier: wahrheitswidrige Leugnung eines Behandlungsverhältnisses) gestützt, so löst diese Beanstandung keine Prüfpflichten des Hostproviders aus.
  2. Ein Hostprovider ist im Rahmen der Prüfung, ob eine auf seinem Internetportal veröffentlichte Bewertung eines Arztes rechtswidrig ist, nicht gehalten, den Sachverhalt weiter aufzuklären, wenn ihm unterschiedliche Schilderungen des Arztes und des Patienten über den Verlauf des Behandlungstermins vorliegen und keine objektiven Anhaltspunkte für die Richtigkeit der einen oder der anderen Schilderung sprechen.

Praxistipp:

Das bedeutet konkret, dass jede negative Bewertung vor der Meldung an Google im Einzelfall geprüft werden muss. Das bewertete Unternehmen muss wahrheitsgemäß vortragen bzgl. der negativen Google Bewertung, ansonsten besteht die Gefahr, dass eine Bewertung in der Praxis unlöschbar wird.

Aus diesen Grundsätzen ergeben sich für die Rechtsberatung bzgl. der Beanstandung zum Thema Google Bewertung löschen konkrete Prüfschritte für den Einzelfall, bevor eine Bewertung beanstandet werden kann.

Vor jeder Beanstandung gegenüber Google, sollte mit Blick auf die Entscheidung des OLG Saarbrücken im Einzelfall durch den Rechtsanwalt geprüft werden,

  1. ob es sich um eine anonyme Bewertung handelt und die Bewertung mit fehlenden Kundenkontakt ggf. bestritten werden darf oder eine nähere Begründung für den fehlenden Kundenkontakt erforderlich ist, weil sich die Identität des Bewerters bereits aus der Bewertung ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 09.08.2022 - VI ZR 1244/20),
  2. in welchem Umfang dem Unternehmen die Identität bzw. der Kundenkontakt zum Bewerter bekannt ist bzw. schlüssig nachvollziehbar ist,
  3. ob der Bewertete den Kundenkontakt überhaupt abstreiten möchte, oder der Bewertete lediglich einzelne Tatsachenbehauptungen angreifen möchte,
  4. ob dem Unternehmen der in der Bewertung dargestellte Sachverhalt bekannt ist,
  5. ob das bewertete Unternehmen bereits auf die Bewertung mit der Kommentierungsfunktion geantwortet hat oder eine Antwort bereits gelöscht wurde (Bewertungsplattformen speichern gelöschte Bewertungen und berücksichtigen diese im Prüfverfahren ggf. auch gegen den Beschwerdeführer),
  6. ob der Bewerter seine Identität bereits gegenüber dem bewerteten Unternehmen zuvor offenbart hat,
  7. ob das bewertete Unternehmen bereits direkten Kontakt zum Bewerter aufgenommen hat,
  8. liegt ggf. Rechtsmissbrauch durch den Mandanten vor im Sinne des BGH, Urteil vom 09.08.2022 - VI ZR 1244/20, weil zum Beispiel massenhaft der Kundenkontakt bestritten werden soll,
  9. ob die Bewertung bereits durch das Unternehmen selbst, einem beauftragten Rechtsanwalt oder einer Agentur beanstandet wurde,
  10. ob der Bewerter in einem bereits durchgeführten Prüfverfahren bereits eine Stellungnahme abgegeben hat,
  11. kann ein Prüfverfahren, in dem der Bewerter angeschrieben wird, vermieden werden, indem Schmähkritik oder der Verstoß gegen Richtlinien geltend gemacht werden,
  12. ob der Bewerter bereits vom bewerteten Unternehmen abgemahnt wurde,
  13. ob zwischen den Parteien ein Rechtsstreit oder bereits Strafanzeigen gestellt wurden.

Erst nachdem diese Fragen mit dem Mandanten geklärt wurden, kann mit dem Mandanten besprochen werden, welche tatsächlichen und rechtlichen Konsequenzen eine konkrete Beanstandungsform haben kann. Im Einzelfall ist zu klären, welche rechtliche Maßnahme insbesondere vor dem Hintergrund der Entscheidung des OLG Saarbrücken möglich ist, damit die Prüfung der Bewertung nicht wegen widersprüchlichen Angaben vom Bewertungsportal wie Google abgelehnt wird und die Bewertung unlöschbar wird. Damit ist ein standardisiertes Vorgehen beim Thema Google Bewertung löschen, wie das manche „Löschagenturen“ anbieten (Löschagenturen dürfen keine Rechtsdienstleistung durchführen, siehe oben), unmöglich, ohne einen möglichen Schaden des Mandanten in Kauf zu nehmen:

Wenn Sie keine Einzelfallprüfung vornehmen lassen, dann setzen Sie sich dem Risiko von Gegenansprüchen (negative Feststellungsklagen, Schadensersatzforderungen, Ansprüche auf Erstattung der Rechtsverfolgungskosten, etc.) aus, und zwar sowohl von Seiten der Verfasser der Bewertungen als auch von Seiten der Betreiber der Bewertungsplattformen. Wenn Sie eine „Löschagentur“ oder einen Anwalt beauftragen, dann müssen Sie sich deren Verhalten im Rechtsverkehr zurechnen lassen. Wenn der Dienstleister oder der Anwalt sich dann nicht rechtstreu verhalten, können daraus Ansprüche gegen Sie von Dritten entstehen. Beispiel: Die Auftragnehmer (Agentur oder Anwalt) trägt gegenüber Google wahrheitswidrig vor, dass der Bewerter nicht bekannt ist. Die negative Bewertung wird dann ggf. von Google aufgrund von falschen Tatsachen (Bewerter ist unbekannt) gelöscht. Dadurch verschaffen Sie sich ggf. einen rechtswidrigen Wettbewerbsvorteil und können dafür abgemahnt werden. Daher sollten Sie genau wissen, was in Ihrem Namen beim gegenüber Google vorgetragen wird. Als Rechtsanwälte sind wir verpflichtet uns rechtstreu zu verhalten. Wir unterliegen den beruflichen Regeln, wie der BRAO. Dies gilt nicht für Löschagenturen. Wir und andere Rechtsanwälte haften für den Schaden, der aus unserer fehlerhaften Tätigkeit resultiert (bisher haben wir aber keinen Haftungsfall beim Thema Google Bewertung löschen).


4. Antworten Sie nicht auf negative Rezensionen- Wichtig für Ärzte

Bei Google Rezensionen im Google My Business Profil besteht die Möglichkeit Online Bewertungen zu kommentieren. Widerstehen Sie bitte dem ersten Reflex sich durch eine Antwort auf die Rezension zur rechtfertigen. Die Kommentierung der Bewertung kann zu erheblichen Problemen bei der Löschung der Bewertung führen. Sie geben Google damit Informationen, die Google im Prüfverfahren oder im gerichtlichen Verfahren gegen Sie verwenden werden kann. Zudem besteht die Gefahr, dass sie gegen die Datenschutzgrundverordnung verstoßen oder als Arzt bzw. Berufsgeheimnisträger die Schweigeplicht brechen. Sollten Sie bereits auf eine negative Rezension geantwortet haben, dann speichern Sie die Antwort (für Ihren Anwalt) und löschen diese in der Verwaltung des Google My Business Profils.


5. Nehmen Sie keinen Kontakt zum Bewertungsportal auf

Auch hier gilt es, Google oder anderen Portalen keine vorschnellen Informationen beim Thema Google Bewertung löschen zu geben. Wir erleben, dass Google die Löschung ablehnt, weil Mandanten zuvor die Bewertung selbst gemeldet haben. Diese Informationen verwendet Google dann gegen den Mandanten. Beispiel: Mandanten neigen im Löschantrag dazu zu viel vorzutragen, indem sie z.B. ohne Not inhaltlich auf die Bewertung eingehen. Dies ist die falsche Strategie. Im ersten Schritt leiten wir durch Anwendung der Rechtsprechung, das Prüfverfahren ein, ohne auf den Inhalt der Bewertung einzugehen. Inhaltlich sollte man nur auf die Bewertung eingehen, wenn im Google Prüfverfahren der Bewerter antwortet.


6. Melden Sie sich nicht beim Bewertungsportal wie Google & Co. an

Melden Sie sich nicht freiwillig bei einem Bewertungsportal an oder beanspruchen das Profil nicht für Ihre Firma. Dies kann zu rechtlichen Nachteilen führen, beim Thema Google Bewertung löschen lassen. Gerade bei Trustpilot und Tripadvisor unterwerfen Sie sich durch die Zustimmung den AGBs, also den Regeln, des Bewertungsportals. Dadurch wird zum Beispiel der Gerichtsstand in Dänemark bzw. USA vereinbart und das Portal löscht nur noch nach den eigenen Richtlinien. Dies ist meistens nachteilig. Sollten Sie diesen Fehler schon gemacht haben, erklären wir Ihnen gerne, wie man aus dieser Falle wieder rauskommt. Bitte Fragen Sie uns.


7. Kontaktieren Sie nicht den Bewerter

Die Entscheidung, ob Sie den Rezensenten kontaktieren muss, strategisch geplant sein, denn die Kontaktaufnahme kann sich negativ auf das Prüfverfahren beim Bewertungsportal auswirken. Auch hier gilt, dass der Rezensent den Inhalt der Korrespondenz gegen Sie verwenden kann. Es besteht die Gefahr, dass die Bewertung nur sehr schwer löschbar wird, wenn Sie sich zu schnell inhaltlich und damit rechtlich positionieren.


8. Schließen Sie eine Rechtsschutzversicherung ab, zum Thema Google Bewertung löschen

Die Versicherung bezahlt in vielen Fällen den Rechtsanwalt für das Löschen lassen von Bewertungen, wenn Google die Bewertung nicht fristgerecht löscht. Die Versicherung bezahlt nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) und keine pauschale in Höhe von € 159.

Dadurch kann der Rechtsanwalt kostendeckend sein ganzes Fachwissen nutzen, um mit verschiedenen Maßnahmen eine erfolgreiche Löschung der Bewertung herbeizuführen. Es bestehen weitere Vorteile:

Schutz vor erneuter negativer Bewertung

Die Wiederholungsgefahr einer erneuten Bewertung wird reduziert, wenn wir in der Deckungsanfrage auch die Deckung für etwaige Unterlassungsansprüche gegenüber Google oder dem Bewerter anfragen. Dies hat bzgl. Google den Vorteil das das Bewertungsportal verpflichtet wird, die erneute negative Bewertung durch die Rezensenten mittels technischer Mittel, wie die Einrichtung einer IP-Sperre, zu verhindern.

Ein Schadenfall bei mehreren negativen Bewertungen

Wenn Sie mehrere Bewertungen gegenüber der Versicherung einreichen, handelt es sich dabei nur um einen Versicherungsfall. Wir rechnen gegenüber der Versicherung nur eine Angelegenheit ab. Dies schont Ihren Versicherungsvertrag. Die Selbstbeteiligung fällt nur einmal an.

Wir kümmern uns um die Kostenübernahme der Versicherung für das Löschen lassen der Bewertung

Die Kosten werden regelmäßig von der Versicherung im Rahmen der gesetzlichen Gebühren (RVG) übernommen. Es kann eine vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung und die Umsatzsteuer anfallen. Die Umsatzsteuer können Sie gegenüber dem Finanzamt zu 100 % geltend machen. Wenn Sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, übernimmt die Versicherung auch die Kosten der Umsatzsteuer. Wir kümmern uns kostenlos um die Deckungszusage Ihrer Versicherung. Sollte die Versicherung keine Deckungszusage erteilen, werden wir nicht für Sie tätig. Sie tragen kein Kostenrisiko.

Sie haben keine Firmenrechtsschutzversicherung?

Gerne empfehlen wir Ihnen eine kostengünstige Firmenrechtsschutzversicherung, die in vielen Fällen bei der Beanstandung von Bewertungen gegenüber Google die Kosten trägt. Der Versicherungsfall tritt ein, wenn Google eine Bewertung nach Aufforderung nicht prüft. Die Kosten der Versicherung beginnen bei dieser Versicherung bei etwa 250 € im Jahr (Tarif: Basisschutz, Kosten u. a. abhängig von der Branche und Mitarbeiteranzahl). Die Versicherung hat keine Wartezeit, greift aber nur bei Bewertungen ab Versicherungsbeginn.Ja, Ich möchte eine Empfehlung!

9. Bauen Sie positive Bewertungen auf

Viele positive Bewertungen bieten Ihne einen Puffer wenn Sie mal wieder eine negative Bewertung erhalten. Wir unterstützen Sie dabei mit unserem Bewertungsfilter. Dabei handelt es sich um ein Tool, welches schlechte Bewertungen aussortiert. Potenzielle negative Bewertungen werden nicht an Google weitergeleitet. Bitte sprechen Sie uns an.


10. Kaufen Sie keine positiven Bewertungen

Gekaufte positive Bewertungen werden von den Bewertungsportalen schnell erkannt und wieder gelöscht. Im schlimmsten Fall werden Sie auf dem Portal mit einem Warnhinweis markiert:

Zudem helfen viele neue positive Bewertungen nur begrenzt. Beispiel:

Sie haben 10 positive Bewertungen und einen Schnitt von 5,0 Sternen bei Google. Wenn nur eine negative hinzukommt fällt ihr Sternedurchschnitt sofort auf 4,6. Aus einem herausragenden Bewertungsprofil wird ein durchschnittliches. Um wieder auf 5,0 zu kommen, müsste man 72 fünf Sterne (!) Bewertungen für sein Unternehmen aufbauen, um wieder den Sternedurchschnitt von 5,0 zu erreichen. Zudem ist die eine negative Bewertung immer noch online. Dagegen führt die Löschung der einen negativen Bewertung sofort wieder zu einem Sternedurchschnitt von 5,0.


11. Lassen sie sich nur von einem Speziallisten beraten beim Thema Google Bewertung löschen

Die wichtigste Regel ist, dass Sie sich nur von echten Experten bei der Löschung von Bewertungen helfen lassen. Löschagenturen sind nie Experten, da sie keine Rechtsdienstleistung durchführen dürfen. Dies dürfen nur Rechtsanwälte. Daher können Agenturen ihnen auch nicht mit dem ganzen „Werkzeugkasten“ helfen. Die Krankenschwester fängt auch nicht an für den Arzt zu operieren. Wenn Sie oder Ihr Vertreter bei der Bearbeitung der Rechtsbeschwerde etwas falsches oder unbedachtes vortragen, kann die Prüfplicht von Google entfallen (OLG Saarbrücken). In diesem Fall muss Google die Bewertung auch nicht löschen: Ohne Prüfung – keine Löschung.



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