Google Web Fonts: Ein neuer Abmahner? RAAG-Kanzlei Abmahnung wegen DSGVO für Herrn Wang Yu

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Nach - oder besser gesagt - während der Abmahnwelle des Herrn Ismail durch die Kanzlei Lenard scheint sich nunmehr ein weiterer Abmahner dem Trend der Google Web Font Abmahnungen anschließen zu wollen.

Uns liegen am heutigen Feiertag bereits mehrere Anfragen für eine Abmahnung vor, die durch einen Herrn Wang Yu durch eine Kanzlei aus Düsseldorf ausgesprochen wurde. Als Rechtsanwalt dieser Kanzlei tritt ein Herr Nikolaos  Dikigoros auf. Die uns vorliegende Abmahnung ist datiert auf den 28.09.2022.

Der Vorwurf:

Wie in den vergangenen Wochen auch, wird auch in dieser Abmahnung der Vorwurf erhoben, der Mandant – in diesem Fall der nicht näher mit Adresse oder anderen Angaben vertretene Herr Wang Yu – habe vermeintlich bei einem Besuch der Seite der Mandantschaft festgestellt, dass google web font eingebunden wird und daher die IP Adresse des Besuchers  ohne entsprechende Einwilligung weitergeleitet werde. Es liege mithin ein Verstoß gegen de DSGVO vor.

Was wird gefordert?

In der Abmahnung wird darauf hingewiesen, dass der vermeintliche Verstoß Auskunfts- und Löschungsansprüche begründe. Auch wird mit einer eher ungewöhnlichen Formulierung wohl ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht. Zumindest wird darauf hingewiesen, dass ein solcher bestünde.


Natürlich wird auch ein Geldbetrag gefordert. Dieser beläuft sich auf 226, 10 Euro und soll sich ausweislich der juristisch bedenklich ausgestellten Rechnung aus Schadensersatz in Höhe von 140, 00 Euro, sowie aus 30,00 Euro Anwaltsgebühren und 20, 00 Euro Postentgelte. Hinzu kommt sodann auf alles die Mehrwertsteuer, was ebenfalls juristisch schwierig erscheint.


Wie ist die Abmahnung der RAAG Kanzlei für Herrn Wang YU einzuschätzen?

Das Schreiben reiht sich in eine derzeitige Welle ein, die dadurch geprägt ist, dass sich nunmehr auch Anwaltskanzleien mit dem Thema google web fonts befassen. Wir halten diese Abmahnung für bedenklich. Einerseits ist fraglich, ob überhaupt ein Anspruch besteht, andererseits erscheint insbesondere die Rechnungsstellung aus mehreren Gründen grob falsch. Wir raten Ihnen auf jeden Fall nicht zu zahlen und unbedingt anwaltlichen Rat einzuholen.


Kostenlose Ersteinschätzung Abmahnung RAAG Janzlei für Herrn Wang YU

Wir sind als Fachanwaltskanzlei für IT-Recht besonders auf das Datenschutzrecht spezialisiert. Gerade die derzeit bekannte Google Web Font Problematik ist uns bestens bekannt. Wir haben alleine in den letzten 3 Wochen mehrere hundert Mandanten zu diesem Thema beraten und vertreten derzeit ebenfalls mehrere hundert Mandanten gegen solche Aufforderungs- und Abmahnschreiben. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung an. Gerne senden Sie uns Ihr Abmahnschreiben per E-Mail zu, und zwar an ra@kanzlei-heidicker.de. Gerne rufen Sie uns auch unmittelbar unter 02307/17062 an.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und sind uns sicher, dass wir Ihnen rechtssicher weiterhelfen können.

Gerne lesen Sie unsere Artikel aus den letzten Wochen zum Thema google web font Abmahnung hier:

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