Datenschutz Kilian Lenard für Martin Ismail wegen google Web Font – Weitere Aufforderungsschreiben ausgesprochen?

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Die fast letzten beiden Wochen waren in unserer Kanzlei geprägt von der Auffoderungswelle des Herrn Martin Ismail, in der durch diesen über Rechtsanwalt Kilian Lenard vermeintliche Persönlichkeitsrechtsverletzungen gegenüber unseren Mandanten geltend gemacht wurden. Es werden hierbei 170, 00 Euro gefordert, da der Adressat des Anschreibens auf seiner Seite google web fonts genutzt haben soll.


Wir haben hierüber mehrfach berichtet:

Erste Information zur Aufforderung aus der 37. KW von uns

Erstes Update zum Thema

Zweites Update


Wir haben ca. 400 Anfragen in unserer Kanzlei verzeichnet, von denen wir nunmehr eine große Anzahl auch gegenüber Herrn Ismail vertreten. Die uns vorgelegten Abmahnungen datierten zunächst alle aus der 37. Kalenderwoche und wurden unseren Mandanten sowie den anfragenden Personen ab dem 15.09. zugestellt. Teilweise haben uns Mandanten berichtet, dass sie die Schreiben erst zum Ende der 38. KW oder auch noch am letzten Montag erhalten haben, wobei das letzte Datum dabei stets der 16.09. auf den Aufforderungsschreiben war. Auch ist die Bildzeitung auf dieses Thema aufmerksam geworden, so dass Herr Rechtsanwalt Heidicker dort ein Interview gegeben hat.

Droht eine weitere Welle? Neues Aufforderungsschreiben vom 20.09. liegt uns vor

Uns haben heute gleich mehrere Anfragen erreicht, bei denen die Mandanten das Schreiben einerseits erst heute erhalten haben. Anderseits tragen diese Schreiben das Datum vom 20.09., so dass ggf. davon auszugehen ist, dass uns eine weitere Welle erwartet. Sollten auch Sie mit aktuellen Schreiben – oder natürlich auch noch mit den „alten“ Aufforderungen – konfrontiert sein, bieten wir Ihnen auch weiterhin unsere kostenlose Ersteinschätzung an.

Wir halten die Aufforderungen aus mehreren Gründen für unberechtigt, sind jedoch der Auffassung, dass diese vor dem Hintergrund des grundsätzlich zu bejahenden Datenschutzverstoßes mit einer sicheren anwaltlichen Argumentation zurückgewiesen werden sollten, was wir zwischenzeitlich für unsere Mandanten zu einem Großteil bereits vollzogen haben, wenngleich wir weiter die Angelegenheiten derzeit abarbeiten.

An dieser Stelle gilt im Übrigen der Dank unserem ganzen Team, welches hervorragend organisiert, unermüdlich und es mit durchaus großer Anstrengung möglich macht, dass alle Anfragen nach den Regeln der anwaltlichen Kunst bearbeitet werden können und wir nicht dazu gezwungen sind, einen Annahmestopp auszurufen. Insoweit freuen wir uns ausdrücklich weiter auf Ihre Kontaktaufnahmen.

Sollten Sie daher ebenfalls Betroffener sein, senden Sie uns Ihr Anschreiben an ra@kanzlei-heidicker.de zu und/oder rufen uns  unter 02307/17062 an. Wir melden uns bei Ihnen auf jeden Fall zur Ersteinschätzung zurück.


Ihr Team der Fachanwaltskanzlei Heidicker


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