Grad der Behinderung: Anerkennung eines GdB

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Voraussetzungen und Vorgehensweise bei Beantragung eines Behindertengrades

Menschen mit Behinderung sind abhängig von der Schwere ihrer gesundheitlichen Einschränkungen und Defizite unterschiedlich stark in ihrem Alltagsleben (das heißt in Selbstständigkeit, Beweglichkeit usw.) eingeschränkt. Die Schwere ihrer Behinderung spiegelt sich im Grad der Behinderung (GdB) wider. Dieser gibt an, wie stark und in welchem Umfang der Betroffene durch seine gesundheitlichen Beeinträchtigungen in alltäglichen Aktivitäten beeinträchtigt ist. Diese Beeinträchtigungen können sowohl körperlicher als auch geistiger Natur sein.

Je nach Ausmaß der gesundheitlichen Beeinträchtigung gibt es unterschiedlich hohe Grade. Die Behindertengrade sind als Maßeinheit (allerdings nicht als Prozentangabe) auf einer Skala in 10er-Schritten eingeteilt; die Skala beginnt bei 20 und reicht bis 100. Je stärker die gesundheitliche Beeinträchtigung, desto höher ist also auch der Grad der Behinderung. Ist der Grad der Behinderung bei 50 oder höher, liegt eine Schwerbehinderung vor.

Anerkennung eines Behindertengrades nur auf Antrag

Damit eine Behinderung bzw. ein Grad der Behinderung allerdings anerkannt wird, muss der Betroffene einen entsprechenden Antrag stellen. Dies ist beim zuständigen Versorgungsamt oder beim Landesamt für soziale Dienste möglich. Grundlegende Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Beeinträchtigung der Gesundheit voraussichtlich länger als ein halbes Jahr bestehen wird (§ 2 Abs.1 SGB IX). Die zuständige Behörde überprüft dann, in welchem Ausmaß alltägliche Aktivitäten bei dem Antragsteller eingeschränkt sind. Dies erfolgt durch ein ärztliches Gutachten. Auf Grundlage dieses Gutachtens legt das Versorgungsamt den Grad der Behinderung und unter Umständen die jeweiligen Merkzeichen fest (sogenanntes Feststellungsverfahren). Die Festlegung des Behindertengrades erfolgt dabei nach den sogenannten versorgungsmedizinischen Grundsätzen.

Bei einem anerkannten Grad der Behinderung von 50 oder höher gilt der Betroffene als schwerbehindert. In diesem Fall stellt das Versorgungsamt oder das Landesamt für soziale Dienste einen Schwerbehindertenausweis aus. Dieser dokumentiert offiziell die vorliegende gesundheitliche Beeinträchtigung.

Wird die gesundheitliche Beeinträchtigung größer, kann sich der Grad der Behinderung erhöhen.

Je nach Behindertengrad und Umfang der gesundheitlichen Beeinträchtigung haben behinderte Personen bestimmte Ansprüche und Rechte. Davon betroffen sind insbesondere Schwerbehinderte. Dazu zählt beispielsweise die kostenlose Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel. Auch ermäßigte Eintritte zum Beispiel in Theater, Museen und Kinos sind möglich. Das Arbeitsrecht sieht zudem für Schwerbehinderte unter anderem einen besonderen Kündigungsschutz vor. (Schwer)Behinderten Personen sollen so wenn möglich die Nachteile ausgeglichen werden, die sie durch ihre Behinderung haben (sogenannter Nachteilsausgleich).

Was ist bei der Antragstellung auf Anerkennung eines Behindertengrades zu beachten?

Die behinderte Person muss den Antrag auf Anerkennung eines Behindertengrades selbst stellen. Ist sie dazu aufgrund ihrer Beeinträchtigung nicht in der Lage, kann eine bevollmächtigte Person die Antragstellung übernehmen. Der Antrag ist grundsätzlich schriftlich zu stellen, das Antragsformular kann per Post oder telefonisch angefordert werden. Unter Umständen kann der Antrag auch online ausgefüllt und gestellt werden.

Der Antragsteller muss zum einen Angaben zur betroffenen Person machen. Zum anderen muss er den aktuellen Zustand der körperlichen oder geistig-seelischen Einschränkungen sowie deren Auswirkungen auf das Alltagsleben ausführlich und exakt darlegen. Damit der Antrag möglichst zügig und ohne längere Wartezeit bearbeitet wird/ werden kann, sollten erforderliche Unterlagen bereits dem Antrag beigelegt werden:

  • Arztbefunde, Gutachten und sonstige medizinischen Dokumente aller bestehenden Erkrankungen (auch Vor- und Nebenerkrankungen) einschließlich möglicher Entlassungsberichte nach einem Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt

  • ein Verzeichnis aller Ärzte, bei denen der Betroffene in Behandlung war oder ist

  • eine Auflistung aller notwendigen medizinischen oder pflegerischen Hilfsmittel

Hierbei ist darauf zu achten, dass die Unterlagen möglichst aktuell sind/ sein sollten, da es um den derzeitigen, gegenwärtigen Gesundheitszustand geht.

Die Bearbeitungsdauer eines Antrags auf Anerkennung eines Behindertengrades beträgt normalerweise ungefähr drei Monate.

Nach Abschluss des Feststellungsverfahrens auf Anerkennung eines Behindertengrades erhält der Betroffene die Beurteilung der Behörde auf Grundlage des ärztlichen Gutachtens (sogenannter Feststellungsbescheid). Dieser gibt an, welcher Grad der Behinderung anerkannt wurde. Wurde kein Behindertengrad anerkannt oder ist der anerkannte Grad der Behinderung zu niedrig, ist es möglich, Widerspruch einzulegen; hierbei gilt eine Frist von einem Monat.

Mögliche Fallstricke im Antrag auf Anerkennung oder Höherstufung des GdB – lassen Sie sich beraten!

Gerade bei einer gesundheitlichen Beeinträchtigung bzw. Behinderung ist das Verstehen und korrekte Ausfüllen der erforderlichen Anträge nicht einfach oder manchmal auch unmöglich. Im ungünstigsten Fall kann dies dazu führen, dass dem Betroffenen kein oder ein zu niedriger Grad der Behinderung anerkannt wird - mit der Folge, dass er ihm zustehende Erleichterungen und Nachteilsausgleiche nicht erhält.

Um genau dies zu verhindern und dafür zu sorgen, dass Ihnen der richtige Grad der Behinderung anerkannt wird, unterstützen wir Sie gerne bei der Antragstellung auf Anerkennung eines Behindertengrades sowie auf Höherstufung des GdB. Auch bei einem Widerspruch gegen die Feststellung des Behindertengrades stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.


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