Grauer Kapitalmarkt - MCE 05 Sternenflotte Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG

  • 1 Minuten Lesezeit

Worum geht es?

Der Schifffonds ist ein geschlossener Fonds und wurde im Jahr 2009 aufgelegt.

Anleger konnten sich über eine Treuhandgesellschaft mittelbar an dem Fonds beteiligen. Das Portfolio des Fonds bestand nicht aus einem Schiff, sondern aus 58 Schiffsbeteiligungen mit 73 Schiffen. Dieses ergibt sich zumindest so aus dem Prospekt. Die Anleger erwerben eine Kapitalanlage und zugleich die Stellung als Treuhandkommanditisten mit den damit verbundenen gesellschaftsrechtlichen Konsequenzen. Diese bestehen u.a. in der Haftung für die übernommene Einlage, mit der Teilnahme am Gewinn und Verlust, sowie dem Risiko eines Totalverlustes und bei Ausscheiden aus der Gesellschaft bzw. Beendigung in einer Nachhaftung von 5 Jahren nach Beendigung. Der Fonds hält nicht was er versprach. Aktuelle Recherchen im Rahmen der von uns übernommenen Mandatsbetreuung ergaben, daß die Fondsbeteiligung auf dem Zweitmarkt zuletzt mit einem Kurs von 25-26 % gehandelt wurde.

Welche Rechte haben Sie?

Häufig wurde die Kommanditbeteiligung mit der Werbung vermittelt, der Fonds sei eine sichere Geldanlage oder gar als Altersvorsorge geeignet. Risiken und Nachteile wurden weder erwähnt bzw. teilweise heruntergespielt. Die Fondsbeteiligungen wurden sowohl über Berater von Banken, als auch freie Anlageberater bzw. Anlagevermittler vertrieben. Grundsätzlich ist eine Kommanditbeteiligung nach der Rechtsprechung des BGH nicht geeignet für eine Altersvorsorge. Darin liegt ein Beratungsfehler. Gleichfalls wird der Anleger dann nicht anlage- und anlegergerecht beraten, wenn er nicht darauf hingewiesen wird, daß er eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds erwirbt. Wenn nicht anlage- und anlegergerecht beraten wurde, dann besteht ein Schadensersatzanspruch des Anlegers. Dieser besteht darin, so gestellt zu werden, wie er stehen würde, hätte er die Beteiligung nicht gezeichnet.

Sie haben Fragen? Gern sind wir für Sie da.

Anwaltskanzlei BONTSCHEV

Rechtsanwältin Kerstin Bontschev

Fachanwältin für Steuerrecht

Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Kerstin Bontschev

Beiträge zum Thema