Greensill Bank: Razzien & Informationen! Anwaltsinfo!

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Im Fall der insolventen Greensill Bank hat die Staatsanwaltschaft Bremen vor kurzem Medienberichten zufolge (siehe z.B. www.spiegel.de vom 21.04.2021) Razzien in den Wohnungen diverser Beschuldigter durchgeführt, wobei auch Datenmaterial sicher gestellt worden sein soll.  Dies sind nach Ansicht der Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg, die zusammen mit der Kanzlei Bergdolt aus München die Interessengemeinschaft Greensill Bank (www.ig-greensill-bank.de) betreibt, gute Nachrichten vor allem für geschädigte institutionelle Anleger wie z.B. Kommunen, die, anders als viele Privatanleger, ihr Geld nicht automatisch von der Einlagensicherung zurück erhalten haben/werden.

Rechtsanwalt Dr. Walter Späth, MSc (Nottingham), von Dr. Späth & Partner:

"Durch diese verstärkten staatsanwaltschaftlichen Maßnahmen ist zu erwarten, dass Geschädigte besser an Informationen kommen können, die ihnen auch bei der Durchsetzung ihrer zivilrechtlichen  Schadensersatzansprüche helfen können. Es ist zu erwarten, dass z.B. über eine Akteneinsicht Informationen als Tageslicht gefördert werden können, ob ein Bilanzbetrug vorlag und falls ja, wie genau er ablief, d.h., auch vor allem, ob er anderen Personengruppen und Institutionen wie Wirtschaftsprüfern oder BaFin von vorneherein hätte auffallen können. Dies könnte das Tor für eventuelle Schadensersatzklagen weiter öffnen".

Auch andere Möglichkeiten der Informationsgewinnung haben geschädigte institutionelle Investoren, z.B. über das Insolvenzverfahren. So ist nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten wahrscheinlich, dass auch über das Insolvenzverfahren vom Insolvenzverwalter weitere Informationen ans Tageslicht gefördert werden können, die ebenfalls für die Durchsetzung eventueller Ansprüche hilfreich sein werden.

Betroffene institutionelle Greensill Bank-Anleger wie z.B. Kommunen sollten daher ihre Forderungen nach Ansicht von Dr. Späth & Partner form- und fristgerecht schriftlich anmelden, ebenso, wie an Gläubigerversammlungen teilgenommen werden sollte, auch dies könnten hilfreich sein zur Informationsgewinnung.

Nach Ansicht von Dr. Späth & Partner steht neben der Prüfung von eventuellen Ansprüchen z.B. gegen Finanzvermittler auch die Prüfung von Ansprüchen gegen die BaFin, und auch die Wirtschaftsprüfer, die unter Umständen sogar gem. § 826 BGB zum Schadensersatz verpflichtet sein könnten, wofür gemäß Rechtsprechung teilweise sogar ein "grob leichtfertiges" Verhalten ausreichend sein könnte.

Der Kanzlei Dr. Späth & Partner war es zusammen mit der Kanzlei Bergdolt vor kurzem gelungen, ein KapMug-Verfahren gegen die Wirtschaftsprüfer des Unternehmens getgoods.de AG vor dem LG Düsseldorf unter  dem Az. 8 U 492/19 einzuleiten, nach Kenntnis von Dr. Späth & Partner eines der ersten KapMug-Verfahren gegen Wirtschaftsprüfer in Deutschland. Ein KapMug-Verfahren könnte nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten auch im Fall Greensill Bank hilfreich sein.

Institutionelle Anleger wie Kommunen können auch immer prüfen lassen, ob nicht eventuell eine Prozessfinanzierung ihres Falles in Betracht kommt.

Dr. Späth & Partner und Bergdolt Rechtsanwälte stehen in Kontakt mit Prozessfinanzierern, z.B. aus dem angelsächsischen Raum, und lassen die Möglichkeiten für eine eventuelle Prozessfinanzierung gerne überprüfen.

Betroffene institutionelle Anleger der Greensill Bank wie z.B. Kommunen, aber auch Anleger in "Credit Suisse"-Greensill-Fonds, können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 18 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind und schon etliche Anleger in Anlegerskandalen, erfolgreich vertreten haben.



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