Grundschuld: Anwaltliche Beratung VOR notarieller Beurkundung und Belehrung

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In einer am 28.03.2023 veröffentichten Entscheidung hatte der BGH (Urteil vom 16.02.2023, III ZR 210/21) sich mit der Frage einer Haftung des Notars zu befassen, wenn dieser anstelle einer beurkundeten Grundschuldbestellung nur eine beglaubigte Zweckerklärung zusammen mit dem Eintragungsantrag beim Grundbuchamt eingereicht hatte. Vordergründig ging es um die Beweislastverteilung, die der BGH hier weiterhin im Anschluss an seine Entscheidung vom 23.01.2020, III ZR 28/19, beim Geschädigten sieht.

Die Grundschuld sollte einen Maschinenleasingvertrag für die Vertragslaufzeit sichern (Geschäftswert ca. EUR 129.000).

Während der Fehler des Notars auf der Hand liegt, musste dieser auch ursächlich für den Schaden des in diesem Falle ungesichert gebliebenen Leasinggebers sein.

Der BGH verneinte dies u.a. mit der Begründung, dass nicht hinreichend geklärt wurde, ob der Leasingnehmer bei Kenntnis der Beurkundungsbedürftigkeit und der dann vorgenommenen Belehrung auch weiterhin bereit gewesen wäre, sein Eigenheim mit der geforderten Grundschuld zu belasten. Durch die Zurückverweisung bleibt dies eine Tatsachenentscheidung, so dass hieraus kein allgemeiner Rechtstipp abgeleitet werden kann.

Jedoch stellt diese Entscheidung einmal mehr die Bedeutung einer Grundschuld als Kreditsicherungsmittel in den Mittelpunkt.

In dem vorliegenden Fall sollte die Grundschuld zudem als Briefgrundschuld bestellt werden.

Mein Rechtstipp für alle Leser und Besucher von Anwalt.de:

Sobald in einem Vertrag von einer Grundschuld die Rede ist, die neu bestellt oder abgetreten werden soll, empfehle ich vorher rechtskundigen Rat einzuholen. Nicht immer entspricht die Bestellung einer Grundschuld einem legitimen Sicherungsbedürfnis. Fehler bei der Umsetzung können zudem den Vertragszweck oder die Auszahlung des Kredites gefährden. Auch ein Notariat ist nicht vor Fehlern sicher und die Frage einer Schadensersatzhaftung kann mühsam über mehrere Instanzen zu klären sein.

Daher:

Lassen Sie sich über jede Frage zu einer erwähnten Grundschuld oder Hypothek beraten bevor es zu spät ist.



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