Habe ich einen Anspruch auf Weihnachtsgeld?

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In den meisten Betrieben ist die Zahlung eines sogenannten „Weihnachtsgeldes“ gang und gäbe. Dennoch dürfte den meisten Arbeitnehmer unklar sein, woraus sich ihr Rechtsanspruch nun konkret ergibt, beziehungsweise ob die Zahlung zur Disposition des Arbeitgebers steht.

Insbesondere wenn der Arbeitgeber plötzlich weniger bezahlt, als im Jahr zuvor oder einzelne Arbeitnehmer gar ganz außen vor lässt, wird die Frage nach der rechtlichen Lage virulent.

Der Anspruch auf Zahlung eines Weihnachtsgeldes kann sich aus ganz unterschiedlichen Rechtsgrundlagen ergeben. So kann er einerseits ausdrücklich im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag vorgesehen oder Teil einer Betriebsvereinbarung sein.
Gerade in kleineren Betrieben wird er sich jedoch öfter als reine Gewohnheit darstellen, die dem juristischen Laien gerade nicht das Gefühl eines durchsetzbaren Rechtsanspruches vermittelt.

Dennoch kann auch in einem solchen Fall ein Anspruch des Arbeitnehmers nach den Grundsätzen der „betrieblichen Übung“ bestehen. Um von einer solchen ausgehen zu können müssen jedoch mehrere Voraussetzungen erfüllt sein, die hier in gebotener Kürze schematisch dargestellt werden sollen:

  1. Zahlung über einen längeren Zeitraum (nach Rechtsprechung mindestens 3 Jahre)
  2. ohne Freiwilligkeitsvorbehalt des Arbeitgebers (in vorformulierten Verträgen oft unwirksam)
  3. an alle Arbeitnehmer oder alle Arbeitnehmer einer bestimmten Gruppe
  4. in gleicher Höhe oder jedenfalls nach gleichbleibender Berechnung.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so hat der einzelne Arbeitnehmer auch ohne ausdrückliche Kodifikation einen Anspruch auf Zahlung eines Weihnachtsgeldes in gewohnter Höhe. Ein Ausschluss einer solchen betrieblichen Übung in vorformulierten Klauseln des Arbeitsvertrages ist, wie oben bereits angedeutet, mitunter sehr schwierig und nur engen Voraussetzungen möglich.
Weiterhin kann sich der Anspruch des einzelnen Arbeitnehmers auch aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ergeben. Sofern alle Arbeitnehmer oder jedenfalls alle Arbeitnehmer einer vergleichbaren Gruppe ein Weihnachtsgeld in einer gewissen Höhe bekommen, darf ein einzelner ebenfalls vergleichbarer Arbeitnehmer nicht ohne besonderen, sachlich gerechtfertigten Grund ausgeschlossen werden und hat ebenfalls einen Anspruch.

Die Anspruchsgrundlagen für ein Weihnachtsgeld sind damit vielfältig und für den juristischen Laien nicht immer vollständig nachvollziehbar. Im Falle des plötzlichen Ausbleibens eines Weihnachtsgeldes, sollte der Arbeitnehmer also genau hinsehen und nicht voreilig den Schluss ziehen ein Anspruch bestünde nicht, weil der Arbeitsvertrag einen solchen nicht vorsieht. Der Arbeitgeber kann hingegen das Entstehen eines unkodifizierten Anspruchs relativ leicht verhindern, etwa durch ungleichförmige Zahlungen, während ein vorformulierter Ausschluss nach dem Stand der Rechtsprechung eher schwer zu formulieren sein dürfte.


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