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Härtefallfonds: Sonderzahlung für Spätaussiedler und jüdische Kontingentflüchtlinge (Nachtrag beachten!)

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Die Bundesregierung hat einen Härtefallfonds zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler geschaffen.


Auf Antrag und im Falle der Bewilligung werden 2.500,00 EUR einmalig und ohne eine Rechtspflicht ausbezahlt. Die Anträge sind bereits online verfügbar und müssen bis zum 30. September 2023 gestellt werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geht von der Auszahlung ab April 2023 aus.


Für Spätaussiedler soll die Einmalzahlung die nachteiligen Änderungen des Fremdenrentenrechts 1993 abmildern. Diese Änderungen haben die Rentenanwartschaften vor der Übersiedlung in die Bundesrepublik niedriger berücksichtigt als zuvor. Das führte dazu, dass viele Spätaussiedler in die Grundsicherung im Alter nach SGB XII gerutscht sind, weil ihre Rente nicht ausreicht.


Für die Bearbeitung ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zuständig. Aus dem Antrag für Spätaussiedler auf Einmalzahlung ergeben sich folgende Voraussetzungen:

Der Spätaussiedler muss nachweisen, dass er der Rentenzahlbetrag am 01.01.2021 unter 830,00 EUR war. Es sind die Altersrente und weitere Renten anzugeben (z. B. Witwenrente). Des Weiteren muss die Aufnahme als Spätaussiedler vor dem 01.04.2012 erfolgt sein.


Aus meiner Sicht müssen die nachteiligen Änderungen des Fremdenrentengesetzes überdacht werden, um die Schlechterstellung auszuräumen.


Nachtrag:

Offensichtlich ist das Antragsformular (zumindest für Spätaussiedler) geändert worden.

Zum Zeitpunkt des Verfassens meines Rechtstipps stand dort:


Antrag auf eine pauschale Einmalzahlung für Spätaussiedler
"HFF02
Hinweis: Ein pauschale Einmalzahlung kann nur gezahlt werden, wenn Sie vor dem 1. April 1962 geboren sind. Um über Ihren Antrag entscheiden zu können, benötigen wir von Ihnen einige Informationen und Unterlagen. Wir bitten Sie deshalb, die gestellten Fragen vollständig zu beantworten und uns die erbetenen Unterlagen zu übersenden. Kopien der Unterlagen sind ausreichend."


Jetzt steht dort:

"Hinweis: Eine pauschale Einmalzahlung kann nur erhalten, wer vor dem 1. April 2012 in Deutschland
aufgenommen wurde und bei Aufnahme das 50. Lebensjahr bereits vollendet hatte. Wer nach dem 31. März 1962 geboren ist, kann diese Voraussetzung nicht erfüllen.
Um über Ihren Antrag entscheiden zu können, benötigen wir von Ihnen einige Informationen und
Unterlagen. Wir bitten Sie deshalb, die gestellten Fragen vollständig zu beantworten und uns die erbetenenUnterlagen zu übersenden. Kopien der Unterlagen sind ausreichend"

Warum diese Bedingung ohne Weiteres eingeführt worden ist, ist nicht bekannt. Sie stellt eine massive Benachteiligung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern dar, die in den Neuzigern kamen und erst Jahre, wenn nicht ein Jahrzehnt später nennenswerte Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen konnten.


Pressemitteilung des BMAS: Härtefallfonds auf den Weg gebracht


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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