Hamburg-Mannheimer Versicherung – Lebensversicherungen widersprechen und aussteigen!

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Falsche Widerspruchsbelehrungen machen Ausstieg aus unrentablen Lebensversicherungen möglich!

Versicherer wie die Hamburg-Mannheimer Versicherung sehen sich momentan mit Widerspruchserklärungen zu seit Jahren laufenden Lebensversicherungsverträgen konfrontiert.

Zahlreiche Verbraucher, die zwischen 1994 und 2007 einen Versicherungsvertrag abgeschlossen haben, können nämlich noch heute ihr im Normalfall 30-tägiges Widerrufsrecht ausüben.

Ihnen eröffnet sich durch fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen unverhofft die Möglichkeit, aus unattraktiven Alt-Verträgen auszusteigen. Hier lässt sich bares Geld sparen. In den Jahren zwischen 1994 und 2007 wurden Verbraucher nämlich tausendfach fehlerhaft über ihr Widerspruchsrecht belehrt. Damit wurde der Weg für einen Ausstieg nach Ablauf der Widerspruchsfrist bereitet. Diese beginnt im Falle einer fehlerhaften Belehrung nämlich nicht zu laufen. Damit entsteht ein sogenanntes „ewiges“ Widerspruchsrecht.

Widerspruch – warum eigentlich?

Viele Versicherungsnehmer haben ihre unrentablen Lebensversicherungsverträge satt, können sich bisher aber nicht von diesen lösen. Die von den Versicherern versprochenen hohen Renditen sind ausgeblieben, die zu zahlenden Beiträge blieben jedoch unverändert hoch. Die Verträge entwickelten sich daher für viele Verbraucher zum satten Verlustgeschäft.

Eine Kündigung ist indes keine finanziell sinnvolle Option, da die vom Versicherer rückzuzahlende Summe, der sogenannte Rückkaufswert, zu gering ist. Wird dem Vertrag jedoch widersprochen, kann sich der Verbraucher fast die gesamte eingesetzte Summe rückerstatten lassen. Lediglich einen Risikoanteil und Verwaltungsgebühren kann der Versicherer einbehalten. So eröffnet sich plötzlich ein Weg, die ungeliebten Verträge doch noch ohne Verlust loszuwerden.

Auch Verträge der Hamburg-Mannheimer Versicherung sind betroffen! Jetzt prüfen lassen!

Unserer Kanzlei vorliegende Verträge der Hamburg-Mannheimer Versicherung sind fehlerhaft. Als Versicherungsnehmer sollten Sie daher in jedem Fall eine Überprüfung Ihrer Unterlagen durch unsere Kanzlei veranlassen. Wir beraten Sie gern in allen Fragen rund um Ihren Widerspruch. In diesem Artikel stellen wir einen typischen Fehler der Verträge der Hamburg-Mannheimer Versicherung dar.

Unvollständige Aufzählung der für den Fristbeginn erforderlichen Unterlagen

Die Hamburg-Mannheimer belehrt über den Beginn der Widerspruchsfrist, indem sie ausführt, dieser hänge von der „Überlassung aller Unterlagen“ ab. Welche Unterlagen damit jedoch gemeint sein sollen, wird nicht vollständig dargestellt. An dieser Stelle wäre eine genaue Aufzählung der neben Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen erforderlichen Unterlagen vonnöten gewesen. Die Belehrung, die eben nur Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen aufzählt, ist unvollständig.

Werdermann | von Rüden Rechtsanwälte – Widerspruch durch unsere Experten!

Die Verträge der Hamburg Mannheimer weisen eine Vielzahl von Fehlern auf. Versicherungsnehmer sollten ihre Unterlagen einer professionellen Prüfung durch unsere Experten unterziehen.

Mit Werdermann | von Rüden haben Sie einen im Bereich des Kredit- und Kapitalmarktrechts erfahrenen Partner an der Hand. Deutschlandweit vertreten wir seit Jahren erfolgreich Verbraucherinteressen. Wir sind sicher, auch für Sie einen schnellen und unkomplizierten Weg aus Ihrem Vertrag finden zu können. Als ersten Schritt in Richtung Widerspruch bieten wir Ihnen eine kostenfreie Vorprüfung Ihrer Unterlagen an. Danach werden wir Ihnen mitteilen, ob sich ein Widerspruch lohnt oder nicht.

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

  1. Sie wissen, ob die Widerspruchsbelehrung falsch sein dürfte.
  2. Wir teilen Ihnen mit, ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, gegen die Versicherung vorzugehen.
  3. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.

Kurz: Sie wissen, was es kostet und ob es sich lohnt, gegen die Versicherung vorzugehen.


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