Harald Durstewitz und FAREDS Rechtsanwälte - Abmahnung wegen OS-Link

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Aktuell erreicht uns zum wiederholten Male eine Abmahnung Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für Harald Durstewitz, handelnd unter Dachs Germany. Die Kanzlei FAREDS mahnt für Harald Durstewitz einen vermeintlichen Wettbewerbsverstoß ab. Harald Durstewitz behauptet, Kosmetikprodukte im Internet zu vertreiben. Der Abgemahnte soll im Internet ein Kosmetikprodukt angeboten haben, ohne einen klickbaren Link auf die europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Link) vorgehalten zu haben.

Was fordert Harald Durstewitz?

Es wird in der Abmahnung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Ein Entwurf einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist der Abmahnung beigefügt. Zudem fordert die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für Harald Durstewitz zur Erstattung der durch die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten nach einem Gegenstandswert von 5.000 € auf.

Was ist zu tun?

Zunächst gilt es, Ruhe zu bewahren und die gesetzten Fristen einzuhalten. Die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH setzt für Harald Durstewitz zur Erfüllung der Ansprüche kurze Fristen und droht für den Fall der Nichterfüllung eine gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche an. Die Abmahnung und die gesetzten Fristen sollten keinesfalls ignoriert werden. Andernfalls drohen gerichtliche Schritte. Ein gerichtliches Verfahren löst weitere Kosten aus, die es in der Regel zu vermeiden gilt. Es ist davon abzuraten, die beigefügte Unterlassungserklärung leichtfertig zu unterzeichnen. Denn durch die Abgabe der Erklärung bindet sich der Abgemahnte mindestens 30 Jahre vertraglich an die Gegenseite und hat im Falle der Zuwiderhandlung eine nicht unerhebliche Vertragsstrafe zu zahlen. Keinesfalls sollte eine solche Erklärung auf „die leichte Schulter“ genommen werden. Es ist daher unbedingt ratsam, die Abmahnung von einem Spezialisten für Wettbewerbsrecht überprüfen zu lassen.

Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwälte Dr. Wallscheid & Drouven

Wir sind seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechtes tätig und verfügen über Fachanwaltschaften im gewerblichen Rechtsschutz. Die Gegenseite kennen wir sehr genau. Gerne helfen wir Ihnen, die Angelegenheit möglichst positiv zu beenden. Wir haben bereits vielfach über diese Abmahnung berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-kanzlei-fareds-fuer-herrn-harald-durstewitz-dachs-deutschland_157346.html

Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren. Alternativ können Sie uns auch die Abmahnung per Mail an info@wd-recht.de zusenden und eine Rufnummer hinterlassen. Wir melden uns dann gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück.

Weitere Infos finden Sie unter: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/abmahnung-der-td-versand-gbr-und-fareds-rechtsanwaelte-erhalten/

 


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