Hat der Geliebte einen Anspruch auf Feststellung seiner Vaterschaft?

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Ein Geliebter einer verheirateten Frau hat keinen Anspruch darauf, durch einen Vaterschaftstest zu erfahren und feststellen zu lassen, ob er der Vater des von ihr geborenen Kindes ist. Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einer Entscheidung aus dem Jahr 2018 (Urteil vom 26.7.2018, Az. 16112/15) geurteilt. In dem konkreten Fall ging es um einen Mann aus Deutschland, bei dem eine verheiratete mehrfache Mutter eine außereheliche Beziehung zu einem anderen Mann aufgenommen hatte und im Jahr 2006 ein Kind bekam. Nach der Geburt des Kindes endete die außereheliche Beziehung und der Geliebte behauptete nun, der Vater des Kindes zu sein. Das während der Ehe geborene Kind gilt in rechtlicher Hinsicht als Kind des Ehemannes der Mutter. Weder die Mutter noch ihr Ehemann wollten die Vaterschaft des Kindes überprüfen, da sie mit der Ungewissheit leben konnten und verweigerten dem Geliebten jeglichen Kontakt zu dem Kind. Der Liebhaber der Mutter klagte ein Umgangsrecht mit dem Kind ein. Der Anspruch des Geliebten wurde in allen drei vorhergehenden Instanzen und zuletzt durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte abgelehnt. Grundsätzlich gewährt § 1686a BGB auch dem biologischen Vater, auch bei bestehender anderweitiger rechtlicher Vaterschaft, ein Umgangsrecht mit seinem leiblichen Kind. Im vorliegenden Fall konnte der Geliebte seine Vaterschaft jedoch nicht nachweisen. Begründet wurde die Ablehnung einer Vaterschaftsfeststellung mit dem Wohl des Kindes, das durch ein Zerwürfnis der ehelichen Familie bei Feststellung der Vaterschaft des Geliebten beeinträchtigt werden könnte, so der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Eine Verletzung des Rechts aus Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) konnte durch das Gericht in Straßburg somit nicht festgestellt werden. So trägt der Geliebte auch die Kosten des mehrjährigen Verfahrens. Auch ein sogenannter heimlicher Vaterschaftstest hätte dem Geliebten nicht zum Erfolg verholfen, denn diese sind seit dem Jahr 2010 ausdrücklich verboten.

Rechtsanwalt Mathias Rambow

RAe WOLFF & RAMBOW PartG

https://wolff-rambow.de


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