Heimliche Befristung im Schwerbehindertenrecht: Die Nachprüfung von Amts wegen

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"Ich stelle Ihren Ausweis befristet aus, weil ich dann überprüfen werde, ob sich die maßgeblichen Voraussetzungen geändert haben". So oder ähnlich heißt es in vielen Feststellungsbescheiden zur Schwerbehinderung. Aber was verbirgt sich dahinter? In diesem Rechtstipp setze ich mich mit diesem Verfahren im Sozialrecht auseinander, insbesondere mit dem Fokus auf die abgelaufene Heilungsbewährung und mögliche Maßnahmen dagegen.


Was ist die Nachprüfung von Amts wegen im Schwerbehindertenrecht?


Die Feststellungen des Grads der Behinderung sind zunächst unbefristet. Die Nachprüfung von Amts wegen ist eine behördliche Überprüfung der Schwerbehinderteneigenschaft, die unabhängig von einem Antrag durchgeführt wird. Dieser Prozess ermöglicht es den zuständigen Stellen, die aktuellen Lebensumstände und den Gesundheitszustand der betroffenen Person zu berücksichtigen. Dabei spielen insbesondere Veränderungen in den Lebensumständen und im Gesundheitszustand eine entscheidende Rolle. Die Nachprüfung soll sicherstellen, dass die Feststellungen im Schwerbehindertenausweis den aktuellen Bedürfnissen und Umständen der betroffenen Person entsprechen.


Die (abgelaufene) Heilungsbewährung und ihre Konsequenzen


Der häufigste Fall der Nachprüfung von Amts wegen ist die sogenannte Heilungsbewährung. Unmittelbar, nachdem z. B. ein Tumor entfernt wurde, wird die Heilungsbewährung angesetzt. Der Grad der Behinderung in dieser Zeit ist höher als er normalerweise nach den versorgungsmedizinischen Grundsätzen wäre.

Beispiel: Der Verlust einer Niere hat einen Grad der Behinderung von 30. Wurde die Niere aber aufgrund eines Nierenkarzinoms entfernt, so wird ein GdB von 100 vergeben. Dieser wird seitens der Behörde für einen Zeitraum von i. d. R. fünf Jahren nicht angetastet. In solchen Fällen bleibt der Schwerbehindertenausweis für einen bestimmten Zeitraum gültig, um dem Betroffenen eine Übergangszeit zu ermöglichen. Nach Ablauf dieses Zeitraums erfolgt die automatische Nachprüfung von Amts wegen.


Die Heilungsbewährung kann für Betroffene eine unsichere Phase bedeuten, da sie nicht sicher sein können, ob sie erfolgreich behandelt wurden und ob / inwieweit ihre Schwerbehinderteneigenschaft nach Ablauf der Frist anerkannt wird. Dies kann zu Unsicherheit und möglicherweise zu finanziellen Einbußen führen, wenn beispielsweise bestimmte Vergünstigungen oder finanzielle Unterstützungen an die Schwerbehinderteneigenschaft gebunden sind.


Was kann man gegen die abgelaufene Heilungsbewährung tun?


Betroffene haben verschiedene Möglichkeiten, gegen die abgelaufene Heilungsbewährung vorzugehen. In vielen Fällen ist es ratsam, sich rechtzeitig vor Ablauf der Frist beraten zu lassen und gegebenenfalls notwendige Unterlagen vorzubereiten, denn kurz vor Ablauf der Frist erfolgt in den meisten Fällen eine sog. "Anhörung".

- Sie können ärztliche Befundberichte beifügen, um Ihre Behinderung zu belegen,

- Die Berichte sollten von Fachärzten erstellt werden, die sich mit Begutachtung im Schwerbehindertenrecht auskennen.

Dies kann die Chancen erhöhen, dass die Schwerbehinderteneigenschaft auch nach Ablauf der Heilungsbewährung bestehen bleibt. Erst nach Auswertung der neuen Berichte legt die Behörde den Grad der Behinderung in einem Bescheid fest.

Der gesamte Prozess der Nachprüfung von Amts wegen ist in der Regel komplex und erfordert rechtliche Kenntnisse. Daher ist es empfehlenswert, im Zweifelsfall rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Schritte unternommen werden, um die Interessen der betroffenen Person zu wahren.


Kontaktieren Sie mich bei Unklarheiten!


Als erfahrene Anwältin im Sozialrecht stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie durch den Prozess der Nachprüfung von Amts wegen im Schwerbehindertenrecht zu begleiten. Wenn Sie mit der getroffenen Entscheidung nicht zufrieden sind oder Unterstützung bei der Vorbereitung auf die Nachprüfung benötigen, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Gemeinsam können wir die bestmögliche Strategie für Ihre individuelle Situation entwickeln und Ihre Rechte sicherstellen.

Foto(s): privat

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