Helge Petersen: Postbank weiß um Erfolgschancen bei Reklamationen - Folge: systematisches Hinhalten

  • 2 Minuten Lesezeit

Mit der Schließung der Postbank Finanzberatung im Jahr 2012 wurden viele Anleger mit ihren Problemen und Fragen zum Verlust ihrer geschlossenen Fonds allein zurückgelassen. Kein Wunder, denn die Postbank hatte über 10 Jahre ein unglaubliches Risikovolumen aufgebaut. Ein interner Revisionsbericht spricht schon im Jahr 2006 von einer Fehlberatungsquote von über 65%. In über 53.000 Fällen droht Postbankkunden ein Gesamtschaden von fast 1,3 Milliarden Euro.

„Postbankkunden, die sich betrogen fühlen und sich beschweren wollen, sehen sich einer systematischen Hinhaltetaktik ausgeliefert. Denn die Postbank weiß, dass sie zahlen muss!", so Helge Petersen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, gegenüber dem NDR Schleswig Holstein Magazin. Unterlagen, die dem NDR vorliegen lassen den Schluss zu, dass man von einem standardisierten Ablehnungsprozess sprechen kann, um den Schaden bei der Postbank gering zu halten.

Im Call-Center der Postbank wird der Kunde zunächst beschwichtigt. Gelingt dies nicht und er richtet weitere Beschwerden an die Bank, beginnt die Strategie des Abwehrens in Standardform. So werden laut NDR Informationen fast 72,5% der Beschwerden unbearbeitet abgelehnt, 3,5 % wurden noch nicht abschließend bearbeitet.

Wer trotz Ablehnung hier noch nicht den Mut verloren hat und sich dann schriftlich oder über einen Anwalt an die Postbank wendet, gerät in die nächste Hinhalteschleife. Auch hier werden wieder standardisierte Ablehnungsschreiben oder später niedrige Vergleichsangebote (10-20%) an die Beschwerdeführer gesendet.

Nach den vorliegenden Informationen erreichen am Ende nur 17,7% der Reklamationen das Klageverfahren. So gelingt es der Postbank am Ende, die meisten Beschwerden abzuwehren.

Gerade einmal 6% von 1.254 (2012) bei der Postbank eingegangenen Reklamationen wurden abschließend verglichen.

Man kann von einem  Millionengeschäft für die Postbank sprechen, der somit lediglich ein finanzieller Kollateralschaden entsteht. Die Bank wird daher alles versuchen, um ein Grundsatzurteil vor Gericht zu verhindern!

Dabei hätten die Beschwerden durchaus eine hohe Chance auf Erfolg, glaubt Helge Petersen. Er stellt eine Verbindung zu Dokumenten her, die die Postbank bloß stellen. Diese räumen die Praxis des Verschleppens ein und definieren eine signifikante Chance auf Erfolg bei Klageerhebung durch den Anleger! „Wenn man sich diese Fakten vor Augen führt, lohnt sich das Kämpfen in jedem Fall!", unterstreicht Helge Petersen.

Lesen Sie das Interview unter: http://www.ndr.de/regional/schleswig-holstein/postbank257.html


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Helge Petersen

Beiträge zum Thema