Heta: Deutsche Anwälte vertreten institutionelle Investoren! Klagen in Vorbereitung!

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Bei der Heta weist die Bilanz 2014 eine Kapitallücke von ca. 7 Milliarden Euro aus.

Berlin, Hamburg, 03.07.2015: Während das Vermögen nur noch mit ca. 9,6 Mrd. Euro bewertet wird, stehen dagegen Verbindlichkeiten von ca. 16,6 Mrd. Euro gegenüber.

Insgesamt stehen bis heute Anleihen in Höhe von über 1,3 Mrd. Euro zur Auszahlung aus. Am 12.08.2015 wird eine weitere Anleihe mit der ISIN CH0028623145 mit einem Volumen in Höhe von 600 Mio. Schweizer Franken fällig.

Durch das Moratorium der österreichischen Finanzmarktaufsicht FMA wurden diverse Anleihen von der Auszahlung ausgesetzt.

Die Berliner Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte vertritt bereits Anleihegläubiger mit einem Volumen in Höhe von ca. 2 Mio. €, und zwar sowohl private als auch institutionelle Anleger. Insbesondere auch Hedgefonds haben in der letzten Zeit damit begonnen, Heta-Anleihen unterhalb des Nominalwerts aufzukaufen, und wollen dann auf Auszahlung von 100 % des Nominalbetrags klagen.

Die Kanzlei Dr. Späth & Partner wird daher auch für die ersten Anleger für die nach deutschem Recht begebenen Anleihen in der nächsten Zeit die ersten Klagen vor dem Landgericht Frankfurt am Main einreichen und auf Auszahlung von 100 % des Nominalwerts klagen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc (Nottingham), hierzu: „Das BaSAG ist z. B. unserer Ansicht nach klar europarechtswidrig, außerdem wären unserer Ansicht nach die Gläubiger bei der Abwicklung im Regelinsolvenzverfahren sogar besser gestellt, als bei der Abwicklung nach dem BaSAG, da hier die Garantien des Landes Kärnten greifen würden.“

Betroffene Heta-Anleger können sich an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, Rechtsanwalt Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner berät Sie gerne.


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