Hilfe! Ich wurde geblitzt.

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„Hilfe! Ich wurde geblitzt“. Wer mit dieser Nachricht auf die Suche nach einem Rechtsanwalt geht, erwartet schnelle Hilfe. Die Informationen, die ein Betroffener in diesem Moment benötigt, sind vielseitig. Zum einen möchte der Betroffene wissen, wie es weitergeht, zum anderen, was ihn ein anwaltliches Vorgehen gegen einen Bußgeldbescheid kosten wird. „Ich wurde geblitzt und brauche schnell einen Termin“ ist daher das erste, was Kanzleien hören, die sich auf das Verkehrsstrafrecht spezialisiert haben.

Wann zum Anwalt?

Einen Besuch des Rechtsanwalts sollte man erst in Erwägung ziehen, wenn das Fahrzeug tatsächlich geblitzt wurde. Um Kosten zu sparen, raten wir davon ab, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, bevor nicht zumindest ein Anhörungsbogen im Briefkasten lag. Eine Beratung im Voraus kann und wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) im Wege der Erstberatung bereits Kosten produzieren. Nur wenn das Fahrzeug wirklich geblitzt wurde, bekommt man einen Anhörungsbogen oder einen Zeugenfragebogen. Erst mit diesem Schriftstück sollte der Betroffene die Hilfe eines Rechtsanwalts suchen. Auch über eine Beantwortung dieser Schreiben sollte erst nachgedacht werden, wenn der Rechtsanwalt kontaktiert wurde.

Welcher Anwalt?

Es ist entscheidend, welchen Rechtsanwalt der Betroffene kontaktiert. Auch wenn der Griff zum bisherigen „Anwalt der Familie“ naheliegt, ist dies nicht immer die beste Option. Wenn der Rechtsanwalt bisher nur im Familien- oder Mietrecht geholfen hat, führt dies regelmäßig nicht zum optimalen Ergebnis im Bußgeldverfahren. Rechtsanwälte, die ein Bußgeldverfahren „mal so eben nebenbei machen“, tun weder dem Mandanten noch sich selbst einen Gefallen. Es ist nicht nur wichtig, die Messgeräte zu kennen, sondern auch das Verfahrensrecht und das Verfahren selbst zu beherrschen. Hier gibt es einige Stolpersteine, welche der spezialisierte Rechtsanwalt zu umgehen weiß. Der Grundsatz lautet daher, sich einen Rechtsanwalt zu suchen, der sowohl die nötige Qualifikation aufweist, bei dem man sich aber auch als Betroffener gut betreut fühlt und welcher sympathisch ist.

Wieso ist die Qualifikation so wichtig? Sie ist wichtig, da sich die Messgeräte und -techniken immer weiterentwickeln. Nicht nur aus technischer Sicht kommen immer wieder neue Modelle auf den Markt. Nein, auch in rechtlicher Hinsicht ändern sich juristische Bewertungen einzelner Geräte durch die Rechtsprechung häufig. Hinzu tritt, dass der Spezialist genau weiß, wann es sinnvoll ist einen Sachverständigen mit dem Fall zu betrauen, wann Messungen verwertbar sind, welche Fragen man an Zeugen richtet und wie man das Ergebnis eines Gutachtens richtig ins Verfahren einbringt. Dies ist auch eine weitere Schwierigkeit des Bußgeldverfahrens, welcher der nicht spezialisierte Rechtsanwalt im schlimmsten Fall zum Nachteil des Betroffenen gegenübersteht. Das richtige Vorgehen im Verfahren ist im Verkehrsstrafrecht entscheidend. Denn eines muss klar sein, auch wenn es sich nur um einen Blitzer handelt, es ist ein strafrechtliches Verfahren, welchem sich der Betroffene gegenübersieht. Und dieses strafrechtliche Verfahren muss bei einem Blitzer genauso beherrscht werden wie bei einem Körperverletzungsdelikt. Denn wer vor dem Amtsgericht als zuständige Tatsacheninstanz will, dass ein von ihm gewünschter Beweis erhoben wird, der muss hierfür den richtigen Beweisantrag stellen. Dies wird aber dem nicht spezialisierten Rechtsanwalt viel schwerer fallen als dem Spezialisten.

Deshalb sollte sich der Betroffene in einem Bußgeldverfahren immer an einen Spezialisten, wie Herrn Rechtsanwalt Alexander Held, wenden.

Welche Informationen benötigt der Anwalt?

Soll ein Rechtsanwalt tätig werden, benötigt er eine Vollmacht, das Schreiben der Behörde und – soweit vorhanden – die Daten der Rechtsschutzversicherung, also deren Namen und die Versicherungsnummer, Mitgliedsnummer oder Vertragsnummer. Sobald der Rechtsanwalt diese Daten hat, kann er seine Arbeit aufnehmen.

Wichtige Hinweise!

Ein Betroffener sollte wissen: Das Bußgeldverfahren ist kein Schnäppchen! Wenn bis zur letzten Instanz gekämpft werden muss und auch ein Sachverständigengutachten eingeholt werden soll, entstehen schnell Kosten im vierstelligen Bereich. Daher ist ohne eine Verkehrsrechtsschutzversicherung eine solch hohe Investition nur in wenigen Konstellationen sinnvoll. Beispiele: Sie sind beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen und es droht ein Fahrverbot. Wenn sie bereits Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg (früher „Verkehrszentralregister“) haben und mit der neuen Bußgeldsache die Grenze von 8 Punkten überschreiten würden, droht die dauerhafte Entziehung der Fahrerlaubnis. Hier ist es ebenfalls ratsam, die Hilfe eines Rechtsanwalts anzunehmen. Hierfür gibt es übrigens Rechtsschutzversicherungen, welche für mehrere Monate rückwirkend abgeschlossen werden können. Eine Internetsuche oder die gezielte Nachfrage beim Makler lohnt sich also.

Wie geht es weiter?

Das Schreiben sollte er keinesfalls beantworten, ohne vorher die verschiedenen Möglichkeiten mit einem im Verkehrsrecht oder Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu haben. In den meisten Fällen übernimmt der Rechtsanwalt ab der ersten Beratung den gesamten Schriftverkehr. Der Betroffene macht dann lediglich von seinem guten Recht Gebrauch und antwortet der Behörde gar nicht. Oft kann ein Bußgeldverfahren dann schon vor Erlass des eigentlichen Bußgeldbescheides zur Einstellung gebracht werden. Dieses Verteidigungspotential sollte man keinesfalls ignorieren. Der Rechtsanwalt wird daher frühzeitig Akteneinsicht nehmen. Sollte der Bußgeldbescheid nicht eingestellt, sondern zugestellt werden, wird der Rechtsanwalt einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Dieser wird dann vor dem Amtsgericht verhandelt. Sollte das Amtsgericht hier fehlerhaft entscheiden, bleibt dem Betroffenen noch der Weg der Rechtsbeschwerde zum Oberlandesgericht. Auch diesen Weg kann der spezialisierte Rechtsanwalt mit dem Betroffenen gehen. Im Idealfall kann jedoch im Verfahren vor dem Amtsgericht eine positive Lösung für den Betroffenen erwirkt werden.

Ist der persönliche Termin beim Anwalt nötig?

Die Scheu, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, ist immer noch groß. Es wird befürchtet, dass ein Termin beim Rechtsanwalt zwingend vereinbart und wahrgenommen werden muss. Dieser kostet jedoch Zeit und wird oft auch als unangenehm empfunden. Im Digitalzeitalter muss das nicht aber gar nicht sein. Rechtsanwalt Alexander Held bietet zum Beispiel ein Online-Formular an. Damit können Mandanten alle erforderlichen Daten eingeben und an Rechtsanwalt Alexander Held übermitteln. Die Bearbeitung des Falls beginnt dann in aller Regel noch am selben Tag. Eventuelle Rückfragen können so gut wie immer am Telefon erledigt werden. Zeitraubende Termine mit Anfahrt, Parkplatzsuche, Wartezeit und Gespräch entfallen damit. Auch der Rechtsanwalt spart so Zeit und kann mehr Aufwand in die echte Mandatsbearbeitung investieren. Ein Vorteil für alle Beteiligten.

Sie haben weitere Fragen zum Thema? Nutzen Sie das Kontaktformular oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Alexander Held direkt an! Ein Gespräch über eine Ersteinschätzung ist stets kostenlos. Die Kanzlei ist unter nebenstehender Nummer telefonisch für Sie erreichbar.


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