Höhere Jobcentermieten in Berlin 2022

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Höhere Jobcentermieten in Berlin 2022

Die Jobcenter in Berlin begrenzen die übernahmefähigen Mieten derzeit auf Basis der "AV-Wohnen", welche für einen 1-Personen Haushalt derzeit regulär eine Bruttokaltmiete (Grundmiete + Betriebskosten) von 426 €, für zwei Personen 515,45 €, für 3 Personen 634,40 € usw. vorsieht (für die Heizkosten gelten gesonderte Grenzwerte). 


Liegt die tatsächliche Miete darüber, muss der Betreffende die Differenz nach Aufforderung des Jobcenters, die Mieten binnen sechs Monaten zu senken, aus eigener Tasche dazuzahlen, was je nach Lücke zu erheblichen Mehraufwendungen führt.

Die Grenzwerte der AV-Wohnen nehmen auf die Preissteigerungen auf dem angespannten Wohnungsmarkt, insbesondere bei Neuanmietungen, jedoch nur unzureichend Rücksicht. 

Die Kammern des Sozialgerichts Berlin erkennen diese Grenzwerte daher zunehmend nicht mehr an und verwenden vielmehr die Grenzwerte aus dem Wohngeldgesetz. Bei deren Anwendung liegt der Grenzwert für eine Person bei 525,80 €, für zwei Personen bei 636,90 €, für drei Personen bei 757,90 €. Freiwillig wenden die Jobcenter diese Grenzwerte jedoch nicht an,  sondern nur wenn sie dazu verurteilt werden. Eine entsprechende Klage ist daher lohnenswert.

Auch bei der Neuanmietung kann es sich lohnen auf eine entsprechende höhere Zusicherungerklärung zu klagen (dann allerdings in einem Eilverfahren).

Wenn Sie auch mit einer nicht vollständig berücksichtigten Miete konfrontiert sind, wenden Sie sich gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung an mich.


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