Hohe Entschädigung für missglückte Haarentfernung

  • 2 Minuten Lesezeit

Klägerin erhält 4000 Euro Schadensersatz. Die Summe ist deutlich über der Mindestforderung.

Das Amtsgericht Wuppertal hat der Kundin eines Kosmetikstudios, bei der eine Enthaarungsbehandlung zu zahlreichen Vernarbungen und weißlichen Hautflecken geführt hat, eine Entschädigungszahlung in Höhe von 4000 Euro zugesprochen (Urteil vom 27.4.2012, 94 C 28/11). Mit der Höhe des Schmerzensgeldes ging das Gericht deutlich über den Antrag der Klägerin hinaus, die eine Summe von mindestens 2000 Euro als Wiedergutmachung gefordert hatte.

Bei der Behandlung mit der sogenannten Impulslichttherapie (IPL), bei der störende Körperhaare dauerhaft entfernt werden sollen, stellte der Richter schwere Versäumnisse seitens des Kosmetikinstituts fest. Die Aufklärung über mögliche Risiken sei erst nach Behandlungsbeginn und nur unvollständig erfolgt. Über die Möglichkeit der Narbenbildung, die sich hier tatsächlich verwirklicht hat, sei die Klägerin überhaupt nicht aufgeklärt worden. Das Gericht bemängelte auch, dass die Karteikarte lückenhaft geführt worden sei. Besonders schwer habe gewogen, dass die Therapie fortgesetzt wurde, nachdem Rötungen aufgetreten waren und die Klägerin über Schmerzen klagte. Auch als sich auf der Haut kleine Pöckchen zeigten, reagierten die Mitarbeiter des beklagten Instituts laut Urteilsbegründung falsch. Statt die Behandlung abzubrechen, sei die Frequenz sogar noch erhöht worden.

„Hier ist gegen fundamentale Behandlungsregeln verstoßen worden", erläutert Viktoria von Radetzky, Fachanwältin für Medizinrecht, die die betroffene Kundin in dem Gerichtsverfahren vertrat. „Die Mitarbeiter hätten die Therapie sofort beenden und meiner Mandantin raten müssen, eine Hautarzt aufzusuchen." Die bestätigte auch die vom Gericht als Sachverständige hinzugezogene Fachärztin für Dermatologie. „Die Mitarbeiterinnen des Kosmetikstudios waren offensichtlich völlig ratlos, wie sie sich angesichts der aufgetretenen Hautirritationen verhalten mussten", so Rechtsanwältin von Radetzky, „Hautärzte fordern deshalb schon lange, dass IPL-Geräte nur von geschultem und ärztlichem Personal bedient werden dürfen."

Nach Angaben von Experten gibt es derzeit keine Methode, mit der sich die Narben und verblassten Hautstellen beheben lassen. Nachdem seit der Behandlung vor gut drei Jahren keine Besserung eingetreten ist, können die Ärzte der betroffenen Patientin wenig Hoffnung auf einen Rückgang der Narben machen.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Viktoria von Radetzky

Beiträge zum Thema