Hoher Gerichtshof und Staatsanwaltschaft von Bosnien und Herzegowina

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Der Rat hat folgende Kompetenzen:

Die Ernennung von Richtern und Richterinnen in allen Gerichten des Staates, der Gebietskörperschaft, der Kantone, der Bezirke, der Grund- und Gemeindeebene in Bosnien und Herzegowina, einschließlich des Brcko-Distrikts von Bosnien und Herzegowina, unter Ausschluss der Verfassungsgerichte von Staat und der Körperschaften von Bosnien und Herzegowina;

Ernennung der Oberstaatsanwälte, stellvertretenden Oberstaatsanwälte und Staatsanwälte in allen Ämtern der Staatsanwaltschaften auf der Ebene des Staates, der Einheit, des Kantons und des Brückenbezirks in Bosnien und Herzegowina einschließlich des Brcko-Distrikts von Bosnien und Herzegowina;

Vorschläge an die zuständigen Behörden in Bezug auf ihren Vorschlag und die Wahl der Richter an das Verfassungsgericht von Republika Srpska und ihre Nominierung von Richtern an das Verfassungsgericht der Föderation von Bosnien und Herzegowina. Bei der Ausübung seiner Zuständigkeit nach diesem Absatz sucht der Rat vor seinem Vorschlag eine schriftliche Stellungnahme des zuständigen Verfassungsgerichtshofs;

Beschwerden gegen Richter und Staatsanwälte, Disziplinarverfahren, disziplinarische Haftung und Disziplinarmaßnahmen für Richter, Richter, Richter und Staatsanwälte;

Entscheidung über die Berufung in Disziplinarverfahren;

Entscheidung über die Aussetzung der Richter und der Staatsanwälte;

Überwachen der fortgeschrittenen Berufsausbildung von Richtern und Staatsanwälten und Beratung der Entitätszentren für Justiz- und Staatsanwaltschaftstraining und des Brcko-Bezirks von Bosnien und Herzegowina Judikative Kommission bei der Annahme von Programmen der fortgeschrittenen Berufsausbildung für Richter und Staatsanwälte;

Festlegung des Mindestumfangs der fortgeschrittenen Berufsausbildung, die von jedem Richter und Staatsanwalt jedes Jahr durchgeführt werden muss;

Festlegung der Einführungsschulung für Kandidaten, die für die Justiz- und Staatsanwaltschaft gewählt wurden, und die Überwachung dieser Ausbildung;

Genehmigung des Jahresberichts der Lenkungsausschüsse der Justiz- und Strafverfolgungszentren und des Brcko-Distrikts der bosnischen und herzegowinischen Justizkommission, soweit sie sich auf die Einführungsausbildung und die fortgeschrittene Berufsausbildung von Richtern und Staatsanwälten bezieht;

Entscheidung über Fragen der Inkompatibilität anderer Funktionen, die von Richtern und Staatsanwälten durchgeführt werden;

Entscheidung über die vorübergehende Übertragung oder Übertragung von Richtern und Staatsanwälten auf ein anderes Gericht oder eine Staatsanwaltschaft;

Entscheidung über die Abwesenheit von Richtern und Staatsanwälten;

Teilnahme an dem Ermessen des Rates bei der Ausarbeitung der jährlichen Budgets für die Gerichte und Staatsanwälte;

Empfehlungen nach dem Ermessen des Rates über die jährlichen Haushaltsvorschläge von Regierungsstellen und / oder Regierungen für Gerichte und Staatsanwälte;

Erarbeitung und Vorlage von Empfehlungen nach dem Ermessen des Rates für Änderungen an den von den Regierungsstellen und / oder Regierungen und / oder dem Brcko-Distrikt von Bosnien und Herzegowina geplanten Budgets vor den zuständigen Gesetzgebungsorganen;

Sammeln und analysieren von Berichten und einschlägigen Haushalts- und Umsatzdaten für Gerichte und Staatsanwälte, um statistische Daten für die effektive Arbeit von Gerichten und Staatsanwälten zur Verfügung zu stellen;

Sich für eine angemessene und kontinuierliche Finanzierung der Gerichte und Staatsanwälte in Bosnien und Herzegowina einzusetzen;

Teilnahme an der Ausarbeitung und Genehmigung von Buchregeln für die Tätigkeit von Gerichten und Staatsanwälten in Bosnien und Herzegowina;

Begleitung und Beratung von Gerichten und Staatsanwälten, die über angemessene und effiziente Haushalts-, Verwaltungs- und Managementtechniken und -verfahren verfügen und in diesem Bereich eine Ausbildung einleiten;

Einleitung, Überwachung und Koordinierung von Projekten im Zusammenhang mit der Verbesserung aller Aspekte der Verwaltung von Gerichten und Staatsanwälten, einschließlich der Suche nach nationalen und internationalen Finanzierung daher;

Festlegung der Kriterien für die Leistungsbewertung von Richtern und Staatsanwälten;

Festlegung von Kriterien für die Wahrnehmung von Gerichten und Staatsanwälten und Einleitung von Ermittlungen betreffend das administrative oder finanzielle Verhalten;

Initiierung, Koordinierung und Überwachung des Einsatzes der Informationstechnologie durch Gerichte und Staatsanwälte, um in diesem Bereich zwischen und zwischen Gerichten und Staatsanwälten im ganzen Land eine einheitliche Einheit zu schaffen und zu erhalten. Keine Gerichts- oder Staatsanwaltschaft erlässt ohne vorherige Zustimmung des Rates eine automatisierte Fall-Tracking-Registrierung, Verfolgung oder damit verbundene Systeme einschließlich Sicherungs- und Speichersystemen;

Festlegung der Anzahl der Richter, Staatsanwälte und / oder stellvertretenden Hauptstaatsanwälte jeder Gerichts- oder Staatsanwaltschaft innerhalb der Zuständigkeit des Rates nach Anhörung des zuständigen Gerichtspräsidenten oder der Hauptanklägerin oder die zuständige Haushaltsbehörde und das zuständige Justizministerium;

Erhebung von Informationen und Unterlagen über die berufliche Stellung der Richter und Staatsanwälte, einschließlich ihres Ernennungsdatums, der Beendigung des Mandats, der für ihre Arbeitsleistung relevanten statistischen Daten sowie aller sonstigen Informationen, die der Rat für die Arbeit der Präsidenten, Stellvertretende Staatsanwälte, Richter und Staatsanwälte benötigt;

Stellungnahmen zu Beschwerden eines Richters oder eines Staatsanwalts, die davon ausgehen, dass seine Rechte, die durch dieses oder andere Gesetze oder allgemeiner seine Unabhängigkeit vorgesehen sind, bedroht sind;

Die Ausarbeitung von Stellungnahmen zu Entwürfen von Gesetzen, Verordnungen oder wichtigen Fragen, die die Justiz beeinträchtigen können, die Verabschiedung der einschlägigen Rechtsvorschriften und anderer Verordnungen und die Beratung von Gerichten und Staatsanwälten in Angelegenheiten, die unter die Zuständigkeit des Rates fallen, Ausarbeitung von Verhaltenskodizes für Richter und Staatsanwälte.

Der strategische Plan des HJPC legt vier Grundprinzipien fest, die einem funktionalen Rechtssystem zugrunde liegen:

Effizienz, Qualität, Verantwortlichkeit und Unabhängigkeit.

Die Notwendigkeit, Unabhängigkeit, Rechenschaftspflicht, Effizienz, Professionalität und Kohärenz weiter zu stärken und zu erhalten

Dass die Rechtsstaatlichkeit in Bosnien und Herzegowina gewährleistet ist, wird auch in der BiH-Gerechtigkeitssektor-Reformstrategie skizziert. Der Hohe Justiz- und Strafverfolgungsrat von Bosnien und Herzegowina ist eine unabhängige Institution, die am 1. Juni 2004 im Rahmen des Gesetzes über die HJPC BIH gegründet wurde, um die Aufrechterhaltung einer unabhängigen, unparteiischen und professionellen Justiz in Bosnien und Herzegowina zu gewährleisten.

Das Gesetz legt folgende Aufgaben fest: Ernennung von Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten, Disziplinarverantwortung, Justizverwaltung und Statistik, Budgets der Justizbehörden, Überwachung der beruflichen Entwicklung, Einführung von IKT-Systemen sowie eine führende Rolle bei der Umsetzung und Koordination der Reformaktivitäten im BiH-Justizbereich. Der Hohe Gerichts- und Strafverfolgungsrat von Bosnien und Herzegowina ist auch eine staatliche Regulierungsstelle, die die Standards der Ethik und des Berufsverhaltens für die Justizgemeinschaft festlegt. Gemäß Artikel 4 des Gesetzes setzt sich der Rat aus Vertretern der BiH-Rechtsgemeinschaft (Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte) sowie der Exekutive und Legislative zusammen. Die Ratsmitglieder werden für eine Amtszeit von vier Jahren mit der Möglichkeit einer Wiederwahl gewählt. Artikel 4 des Gesetzes sieht ferner vor, dass die ethnische und geschlechtsspezifische Zusammensetzung des Rates die Struktur der Bevölkerung nach der Volkszählung von 1991 wiedergibt, sodass der gebildete Rat aus sechs Bosniern, fünf Serben, drei Kroaten und einem Mitglied zusammengesetzt ist.



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