IDO mahnt Rentner auf eBay ab

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Bei einem weiteren Fall mit dem Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. (IDO), hat IDO wieder einmal Kleinunternehmer bei eBay abgemahnt. 

In diesem Fall hat IDO unter anderem wegen der Widerrufsbelehrung und Preisangabenverordnung sowie eine AGB-Klausel einen Kleinunternehmer bei eBay abgemahnt.

Bei meinen Mandanten handelte es sich um ein Rentnerpaar, welche zu kleinsten Preisen (im Schnitt für 10,- €) Artikel bei eBay anboten. Wie üblich folgte der Aufbau der Abmahnung dem gleichen bekannten Muster. Zuerst einmal wurden diverse Urteile aufgeführt, welche aufzeigen sollten, das IDO berechtigt ist Abmahnungen auszusprechen.

Anschließend folgten mehrere Seiten und Auflistungen der begangenen Verstöße. Am Ende fand sich, wie meistens in diesen Schreiben, die vorformulierte Unterlassungserklärung, mit welcher auch die Zahlung der Abmahngebühren bestätigt werden soll. 

In dieser Unterlassungserklärung sollten sich meine Mandanten verpflichten, die aufgezählten Verstöße abzustellen und nicht mehr zu wiederholen sowie sich einer Vertragsstrafe unterwerfen, welche von der Gegenseite festgelegt werden sollte.

Wie gewohnt, war die Frist äußerst kurz bemessen (7 Tag ab Erstellung des Schreibens), welche ohne fachliche Hilfe fast unmöglich zu wahren war.

Ich habe dann, telefonisch und per Mail, meinen Mandanten ihren Shop kurzfristig überprüft und die Fehler – soweit vorhanden – korrigiert.

In diesem Zusammenhang wurden auch die AGB meiner Mandanten geändert, um dem aktuellen Stand der Rechtsprechung zu entsprechen.

Die vorformulierte Unterlassungserklärung wurde angepasst unter anderem in den einzelnen Punkten Änderung vorgenommen. Zudem wurde sie dahingehend korrigiert, dass, sofern die Verstöße durch Rechtsprechung oder Gesetz rechtmäßig werden und eben kein Verstoß mehr darstellen, die Unterlassungserklärung an diesem Punkt nicht mehr greift.

Ohne solche Änderungen bleiben Unterlassungserklärungen auch wirksam, wenn ein ursprüngliches Fehlverhalten im Nachhinein rechtmäßig wird. Der Abmahnende ist weiterhin berechtigt eine Vertragsstrafe einzufordern, wenn gegen die Unterlassungserklärung verstoßen wird.

Dies bringt den Abgemahnten im Extremfall in die Situation ein grundsätzlich rechtmäßiges Verhalten unter der Gefahr eine Strafe zahlen zu müssen, nicht umsetzen zu können.

Aus diesem Grund empfiehlt es sich in vielen Fällen eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.

So auch in dem obigen Fall.

Der Sinn hinter einer solchen Modifizierung zeigte sich zwei Monate später. Bei einer Kontrolle des Shops meiner Mandanten durch IDO – nach meiner Erfahrung werden die Shops ca. 1 - 2 Monate nach Abgabe der Unterlassungserklärung erneut überprüft –, stellten die dortigen Mitarbeiter fest, dass bei zwei von ca. 100 Artikeln Verstöße gegen die Unterlassungserklärung vorlagen. Es folgte eine Vertragsstrafenanforderung über 3.000,- €. 

Bei der rechtlichen Überprüfung der Vertragsstrafenanforderung konnte ich feststellen, dass IDO die Änderungen der Unterlassungserklärung nicht beachtet hatte und wegen angeblichen Verstößen u. a. gegen die AGBs, abgemahnt hatte, welche nach der modifizierten Unterlassungserklärung keine mehr waren.

Es waren lediglich noch zwei kleinere Verstöße vorhanden, sodass die Vertragsstrafe von 3.000,- € mangels relevanter Verstöße und fehlender wirtschaftlicher Relevanz auf 300,- € heruntergehandelt werden konnte. 

Vor diesem Hintergrund kann nur wiederholt werden, dass vor Abgabe einer Unterlassungserklärung ein Anwalt aufgesucht werden sollte, welcher sich mit der Materie auskennt. 

Regelmäßig sind die entstehenden Anwaltskosten vor dem Hintergrund der drohenden Strafzahlungen lediglich ein geringer finanzieller Einschnitt und lohnen sich allemal. Bei einer insgesamt unberechtigten Abmahnungen können diese Kosten auch bei der Gegenseite geltend gemacht werden. Dies festzustellen bedarf regelmäßig ebenfalls rechtlicher Hilfe.

Gerne helfen ich auch Ihnen dabei, gegen Abmahnungen vorzugehen. Dank einer modernen und digitalen Kanzleistruktur, kann Ihnen auch kurzfristig geholfen werden.

Gerne können Sie die Kontaktfunktion dieser Seite verwenden oder mich über die aufgezeigten Kontaktmöglichkeiten kontaktieren.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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