IDO Verband scheitert vor LG Heilbronn wegen Rechtsmissbrauchs

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Der IDO Verband ist vor dem Landgericht Heilbronn – 21 O 38/19 KFH – mit einer Unterlassungsklage gegen einen Unternehmer gescheitert, da er – so das LG Heilbronn – rechtsmissbräuchlich handele.

Was war passiert?

Der IDO Verband aus Leverkusen hatte ein Elektrofachgeschäft abgemahnt und hierbei verschiedene angeblich wettbewerbswidrige Aussagen auf der Internetseite dieses Unternehmens beanstandet. Konkret ging es um eine Widerrufsbelehrung, Garantiewerbung, Impressumsangaben und angebliche Datenschutzverstöße.

Hiergegen erhob das abgemahnte Unternehmen eine sog. negative Feststellungsklage, mit der es begehrte, festzustellen, dass dem IDO Verband keine entsprechenden Unterlassungsansprüche zustünden. Daraufhin erhob der IDO Verband widerklagend die umgekehrte Unterlassungsklage.

Die Entscheidung

Die Entscheidung des Landgerichts Heilbronn fiel eindeutig aus; es führte aus:

„(…) die Klage [Anm. des Autors: des IDO Verbandes] ist wegen Missbrauchs im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG unzulässig. (…) Alles in allem sprechen mehrere bedeutende Umstände dafür, dass gegenwärtig sachfremde Erwägungen für die Geltendmachung von Ansprüchen vorherrschen, nämlich in erster Linie wirtschaftliche Interessen. (…)“

LG Heilbronn: Verquickung familiärer und wirtschaftlicher Verhältnisse

Nach der Beweisaufnahme stand für das Gericht fest, dass die Zeugin, die vom IDO Verband für wohl sämtliche verbandsinternen und verbandsexternen Beweisthemen benannt wurde – eine „Generalzeugin“ –, bei dem vergleichsweise geringen Umfang ihrer Tätigkeit für den IDO Verband gar nicht über sämtliche Vorgänge in Bezug auf den IDO Verband Bescheid wissen konnte. Offenbar ging das Gericht davon aus, dass deren (umfangreiche) Zeugenaussage vor Gericht alles andere als glaubhaft war und vielmehr dahin ging, eine familiäre und wirtschaftliche Verquickung innerhalb des IDO Verbandes zu decken.

Das Gericht führte insoweit aus: „Die gegebenen Verhältnisse deuten auf eine Verquickung familiärer und wirtschaftlicher Interessen (…) hin“.

LG Heilbronn: IDO Verband duldet planmäßig Wettbewerbsverstöße eigener Mitglieder

Nach der Beweisaufnahme stand für das Gericht ebenfalls fest, dass der IDO Verband es bei eigenen Mitgliedern „nicht so genau“ mit wettbewerbswidrigem Verhalten nehme, es sogar bisweilen ignoriere.

Denn auf die Rüge der abgemahnten Firma, konkrete Mitglieder des IDO Verbandes handelten selbst wettbewerbswidrig, wurde der IDO Verband erst wesentlich später tätig, nämlich erst, als ihm offenbar keine andere Wahl mehr blieb:

„Das Tätigwerden erst etwa 3 Monate nach der Rüge der Widerbeklagten steht nach Einschätzung des Gerichts weniger im Zusammenhang mit jener, sondern eher mit dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung vom 05.09.2019 und der nachfolgenden Intensivierung des Vortrages zur Aussparung von Mitgliedern von Maßnahmen (…) Eine Abmahnung oder Fristsetzung bzw. gar ein gerichtliches Verfahren gab und gibt es entgegen der Behauptung des Widerklägers in diesen von beiden Parteien hervorgehobenen Fällen somit nicht.“

Ist der IDO mit Abmahnungen auf Mitgliederfang?

Am Schluss stellte das LG Heilbronn fest, dass die Abmahnungen und Vertragsstrafenforderungen, welche eigene Mitglieder betrafen, offenbar sämtlich vor deren Beitritt erfolgt waren, sodass sich abermals, wie vielfach bereits angenommen, die Frage stellt, ob Abmahnungen des IDO Verbandes nicht nur dem Zweck dienen, neue Mitglieder zu gewinnen:

„Die am Ende ihrer Aussage von der Zeugin in Bezug genommenen Vorgänge, in denen von Mitgliedern Unterlassungserklärungen oder Vertragsstrafen gefordert worden seien, betreffen offenbar Gegebenheiten vor Beitritt der Mitglieder.“ (Hervorhebung durch Autor)

Das Urteil des LG Heilbronn ist noch nicht rechtskräftig (Stand: 11.02.2020), inhaltlich aber zu begrüßen. Das Ergebnis ist einer hartnäckigen Kanzlei – Schmid & Stillner aus Stuttgart – zu verdanken und einem vorsitzenden Richter am Landgericht Heilbronn, der Mut gezeigt hat, aus dem bisherigen „Mainstream“ anderer Gerichte auszuscheren, sich die Sache ganz genau anzuschauen und sich vom IDO Verband aus Leverkusen keinen „Bären aufbinden“ zu lassen. Ob dieses Urteil auch Auswirkungen auf andere Gerichtsverfahren haben wird, an denen der IDO Verband beteiligt ist, wird sich demnächst allerdings zeigen.


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