Strafanzeige wegen illegalem Streaming von Sky durch CardSharing - Computerbetrug?

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Durch illegales Streaming von Filmen, Serien, Sportübertragungen, und sonstigen Inhalten, die normalerweise nur gegen Abschluss eines Abonnements bei Online-Sendeplattformen wie Netflix, Sky oder AmazonPrime zugänglich sind, gehen den Lizenzinhabern jedes Jahr Beträge in Millionenhöhe verloren.

Seit 2017 macht sich nicht mehr nur der Anbieter illegaler Streaming-Dienste strafbar, sondern auch der Nutzer. Hierbei werden zwar die verschiedenen Wege, auf denen man günstig oder umsonst auf Inhalte zugreifen kann, rechtlich unterschiedlich bewertet und bestraft, illegal sind sie jedoch alle.


Wie funktioniert illegales Streaming?

Sendeinhalte von Filmplattformen wie Netflix werden zu geringen Preisen oder kostenlos über illegale Server online zur Verfügung gestellt, ohne dass die Nutzungsgebühren an die Inhaber der Senderechte weitergeleitet werden. Die Betreiber solcher Seiten machen sich im Sinne des Strafgesetzbuches des Computerbetruges und der Urheberrechtsverletzung schuldig.


Wie funktioniert Card-Sharing?

Um vergünstigt auf Sendeinhalte von Bezahlsendern wie Sky zugreifen zu können, wird ein Abonnement beim Anbieter abgeschlossen, und dieses wird anschließend einer Vielzahl von Nutzern zur Verfügung gestellt. Hierzu wird spezielle Software genutzt, die die Verschlüsselung zum Empfang des Programmes umgeht. Card-sharing-anbieter begehen ebenfalls Computerbetrug, sowie Ausspähung von Daten.


Welche Strafen drohen Nutzern illegaler Streaming-Dienste?

Das Streamen über den Browser hat eine Abmahnung von bis zu 500 € zur Folge.

Bei Filesharing muss mit einer Schadensersatzklage gerechnet werden, die den Nutzer bis zu 1500 € kosten kann.

Wer vermittelst Card-Sharing Sendeinhalte von Sky nutzt, ohne dafür selbst ein Abonnement beim Sender abzuschließen, begeht eine Urheberrechtsverletzung nach § 108 UrhG, die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft wird. Außerdem macht er sich der Ausspähung von Daten gemäß § 202a StGB schuldig, was mit Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren geahndet wird.

In der Regel wird es bei einem Ersttäter nicht zu Freiheitsstrafe, sondern nur zu hohen Geldstrafen kommen.

Mehr zum Thema erfahren Sie in unserem Rechtsblog: Strafanzeige wegen Cardsharing. Falls Sie noch weitere Fragen haben, beantworten wir Ihnen diese gern via WhatsApp.

 

Was soll ich tun, wenn gegen mich wegen der Nutzung illegaler Streaming-Dienste ermittelt wird?

Machen Sie keinerlei Aussagen zur Sache. Wenn Sie für eine Anhörung vorgeladen sind, gehen Sie nicht hin. Da Sie die Ermittlungsakte nicht kennen, wissen Sie nicht, was gegen Sie vorliegt, und belasten sich durch eine vorschnelle Rechtfertigung womöglich unnötig selbst. Wenden Sie sich stattdessen umgehend an Dr. Brauer Rechtsanwälte. Wir beantragen Einsicht in die Ermittlungsakte und übernehmen für Sie sämtliche Korrespondenz mit den Ermittlungsbehörden. Wenn wir Akteneinsicht haben, und wissen, was gegen Sie vorliegt, können wir auf dieser Basis eine Strategie zu Ihrer Verteidigung mit Ihnen erarbeiten. Kontaktieren Sie uns!


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