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Immer mehr Strafverfahren gegen ALG-II-Empfänger

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In letzter Zeit häufen sich die Strafverfahren gegen ALG-II-Empfänger. Das Jobcenter erstattet jetzt immer öfter Strafanzeige gegen die Betroffenen. Häufig erfolgt dies wohl deshalb, weil die Behörde sich eine bessere Position für einen Regressanspruch sichern will. Tatsächlich ist es jedoch öfters so, dass die Leistungsempfänger gar nicht korrekt über ihre Pflichten belehrt worden sind. Die Formblätter des Jobcenters Dresden wurden in verschiedenen Versionen an die Betroffenen ausgeteilt, von denen viele nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprachen. Deshalb ist eine Strafbarkeit häufig nicht gegeben, wenn Unterlagen zwar spät eingereicht worden waren, die Belehrung aber auch fehlerhaft war. Ein Freispruch oder zumindest eine Einstellung des Verfahrens sind daher möglich. Dies setzt jedoch voraus, dass die vollständige Ermittlungsakte geprüft wird. Akteneinsicht erhält nur der anwaltlich vertretene Beschuldigte. Betroffene sollten sich daher anwaltlich beraten lassen, bevor diese bei der Polizei unbedachte Aussagen machen, die später gegen sie verwendet werden können.

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