Immobilienfonds der SHB Innovative Fondskonzepte AG

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1. Um welche Anlageform handelt es sich eigentlich? Welche Fonds gibt es?

Die Anleger, haben Fondbeteiligungen erworben und sind in der Regel als Kommanditisten beteiligt. Sie haben daher eine Gesellschafterstellung.

Die Fonds wurden vertrieben als:

  • SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Renditefonds 6 KG
  • SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Objekte Fürstenfeldbruck und München Fonds KG
  • SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Altersvorsorgefonds KG
  • SHB Innovative Fonds Erlenhofpark München-Unterhachingen KG
  • SHB Innovative Fonds Karee Göttingen KG
  • SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co. Businesspark Stuttgart KG.  

2. Wie kamen die Anleger überhaupt auf diese Anlage?

In einer Vielzahl der von uns betreuten Anleger ist es so, dass die Anleger durch freie Anlagevermittler oder im Rahmen eines Strukturvertriebes (u.a. der DFD) in ihren Wohnungen aufgesucht wurden. Die Beteiligungen wurden in den Wohnungen angebahnt und die Beitrittserklärung dort unterzeichnet. In der Regel wurden den Anlegern diese Fondsbeteiligungen als Altersvorsorgeprodukt angepriesen. Die Anleger wurden nicht darauf aufmerksam gemacht, dass sie unternehmerische Beteiligungen erworben haben, mit der Folge, dass sie in Höhe ihrer Kommanditeinlage (Beteiligungshöhe) haften.

3. Was können Anleger tun?

Zunächst können Sie die Beteiligung kündigen. Ob eine Kündigungsmöglichkeit besteht, ist vorab zu prüfen, insbesondere in den Fällen, in denen die Beteiligung über eine bestimmt Laufzeit abgeschlossen wurde.

Weiterhin können die Anleger prüfen lassen, ob sie die Beitrittserklärung, die zum Erwerb der Beteiligung führt, widerrufen. Hier gibt es verschiedene rechtliche Ansatzpunkte, die jeweils im Einzelfall zu prüfen sind. Insbesondere ist zu prüfen, ob die Widerrufsfrist bereits abgelaufen ist oder mangels Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung ein Widerrufsrecht weiterhin besteht.

Als weitere Möglichkeit können die Anleger prüfen lassen, ob Schadensersatzansprüche bestehen gegen den Anlagervermittler oder Anlageberater wegen nicht erfolgter anlage- und anlegergerechter Beratung. Ansatzpunkte dafür, dass eine anlegergerechte Beratung nicht stattgefunden hat, sind beispielsweise:

  • Die Anleger wurden nicht darauf hingewiesen, dass sie eine unternehmerische Beteiligung erwerben.
  • Die Anleger wurden nicht darauf hingewiesen, dass sie als Kommanditisten in Höhe der Kommanditeinlage haften und die Risiken einer Insolvenz der Gesellschaft tragen.
  • Die Anleger wurden nicht darauf hingewiesen, dass diese Produkte als Altersvorsorgeprodukte nicht geeignet sind.
  • Es wurde nicht darauf hingewiesen, dass die Ausschüttungen, die zugesichert wurden, ausbleiben können bei Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation des Fonds.

Es bestehen viele weitere Ansatzpunkte. Im Einzelfall lassen Sie Ihre Rechte prüfen.

Gern sind wir bei weiteren Rückfragen für Sie da.

Anwaltskanzlei BONTSCHEV

Rechtsanwältin Kerstin Bontschev

Fachanwältin für Steuerrecht

Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Königstraße 11

01097 Dresden

Tel:   0351/ 21 52 025-0

Fax:  0351/ 21 52 025-5

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